Hallo,
vermietet ist, als Beispiel, der Garten eines Hauses mit zwei Wohnungen bis zum Ende des Hinterhauses (ähnlich formuliert, sinnhaft dasselbe). Nun baut der Vermieter sein Eigenheim über diese Grenze hinweg, bzw. nutzt einen Teil des Gartens für sich (stellt ihn zu oder baut eine Mauer / einen Zaun, der sich nun auf dem vermieteten Grundstück befindet, 2 m auf einer Breite von ca. 12 m).
Ist das rechtens, ich vermute nicht, und was kann der Mieter tun, erstens, solange der besagte Grundstücksteil nur gepflastert und zugestellt ist und zweitens, falls der Vermieter diesen bereits für sich abgetrennt haben sollte?
Dankeschön.
MfG I.