Hallo,
welchen Vergehens macht man sich schuldig, wenn man die Wohnung, die man mietet, in einem Immobilienportal zum Schein zum Kauf anbietet um den Marktwert zu ermitteln?
(evtl. in Mietrecht einzuordnen)
Jooge
Hallo,
welchen Vergehens macht man sich schuldig, wenn man die Wohnung, die man mietet, in einem Immobilienportal zum Schein zum Kauf anbietet um den Marktwert zu ermitteln?
(evtl. in Mietrecht einzuordnen)
Jooge
Guten Morgen!
Weshalb sollte dieses Verhalten DEiner Meinung nach strafbewehrt sein?
Naja, war so ein (laienhaftes) Gefühl.
Man missbraucht ja eine Plattform zu einem Zweck, für die Sie nicht gedacht ist, man bietet etwas zum Kauf an, das einem nicht gehört, man veröffentlicht Fotos von fremdem Eigentum, man gibt sich am Telefon als Besitzer aus und behauptet, die Wohnung sei verkauft, was aber gar nicht stimmt…
Alles so unschöne Dinge, die mir in ihrer Kumulation irgendwie nicht so ganz astrein vorkommen.
Also alles OK, kann man ruhig mal machen?
Gruß
Jooge
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man gibt sich am Telefon als Besitzer aus und behauptet, die
Hi,
wieso gibt man sich am Telefon als Besitzer aus? Ich habe das so verstanden, das man die Wohnung zum Kauf anbietet, die man gemietet hat. Demnach gibt man sich nicht als Besitzer aus, man ist Besitzer (nicht aber Eigentümer) der Wohnung.
Gruß
Tina
ich korrigiere: man gibt sich als eigentümer aus