Gemieteter Garten

Hallo zusammen,

wir sind vor 9 Monaten in ein gemietetes Haus mit Garten gezogen. Jetzt haben wir im Frühjahr die diversen Arbeiten im Garten durchgeführt (Baume und Sträucher schneiden, Blumenbeete umpflanzen etc.)

Leider ist unsere Vermieterin eine Öko-Tante. Wenn es nach Ihr geht, würde kein Strauch auch nur 5 cm geschnitten werden und das Moos auf dem Dach empfindet sie als toll.

Wir fragen uns jetzt, ob sie uns das überhaupt vorschreiben kann und wenn ja bis zu welchem Punkt? Das wir keinen Baum ohne Einverständnis fällen ist eh klar - aber was ist mit kleineren Tätigkeiten?

Wißt Ihr Rat?

Ach ja, im Mietvertrag steht nix drin…außer, dass halt ein Garten dabei ist…

Danke im voraus
Antonia

Hallo Antonia,

innerhalb des Hauses ist die Sachlage ziemlich klar: Der Vermieter kann Euch keine Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung machen, so lange die Substanz des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird und der bei Übergabe vorhandene Zustand wieder herstellbar ist.

Wenn im Mietvertrag nichts zum Garten ausgeführt ist, würde ich den Freiraum, den Ihr bei der Gartengestaltung habt, analog zum Freiraum innerhalb des Hauses sehen. Das bedeuted, daß Ihr im Rahmen üblicher Gartengestaltung und Bewirtschaftung nach Belieben vorgeht. Grenzen sind bei dauerhafter Beeinträchtigung zu sehen und natürlich bei gesetzeswidrigem Handeln.

Gruß
Wolfgang