Gemieteter Parkplatz vor dem Haus

Hallo,

wenn jemand einen Parkplatz (durch Whg. bzw. Kennzeichen beschildert) zur Wohnung vor dem Haus gemietet hat und dieser durch einen Fremdparker blockiert wird, kann man diesen Abschleppen lassen? Der Parkplatz ist nicht durch eine Schranke o.ä. vom übrigen Verkehrsraum getrennt.
Wer zahlt die Abschleppgebühren? Muss der Mieter die Kosten einklagen?

Gruß
Holger

Muss der Mieter die Kosten einklagen?

In letzter Konsequenz: Ja!

hallo
prinzipiell ist so ein parkplatz öffentlicher verkehrsraum, weil er nicht durch eine bariere ( schranke,zaun, ect.) abgetrennt ist. das bloße vorhandensein eines nummernschildes hat da keine relevanz.
die rechnung zahlt der auftraggeber.
hauptmann

prinzipiell ist so ein parkplatz öffentlicher verkehrsraum

was weder abgestritten noch in diesem Fall relevant ist.

das bloße vorhandensein eines nummernschildes hat da keine relevanz.

Aber doch, es signalisiert dem Falschparker, dass dieser Parkplatz anderen gehört und er nicht parken darf. Und wenn er dann abgeschleppt wird, hat er zu zahlen. Und wenn er nicht will, dann kommen die üblichen Mittel zum Tragen, wie Mahnbescheid usw.

Iru

dem falschparker signalisiert das wenig, weder, das es sich um ein privatparkplatz handelt noch was es für konsequenzen für ihn bedeutet, wenn er sich dort hinstellt.
würde dort stehen : privatparkplatz widerrechtliche fz werden kostenpflichtig abgeschleppt, weis der fzf, auf was er sich einlässt.
hauptmann
ps wenns so einfach wäre, mach ich mir morgen mein nummernschild am bahnhofsparkplatz ran…
is ironisch gemeint:wink:

Hallo,
ich meine, Abschleppen ist angemessen, wenn jemand mit seinem Auto wegen des Falschparkers nicht (weg-)fahren kann. Wenn er nur ankommt und nicht auf seinen Parkplatz kann, ist das kaum ein Grund zum Abschleppen.
Gruss Helmut

Hallo,
ich meine, Abschleppen ist angemessen, wenn jemand mit seinem
Auto wegen des Falschparkers nicht (weg-)fahren kann. Wenn er
nur ankommt und nicht auf seinen Parkplatz kann, ist das kaum
ein Grund zum Abschleppen.

Der Mieter bezahlt aber dafür und nicht der Falschparker.

Gruß
Holger

Hallo,
http://verkehrundrecht.blogspot.com/2007/02/vorsicht…
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt] (ianal)

Prima
Nach so etwas habe ich Gegoogelt aber nichts gefunden.

http://verkehrundrecht.blogspot.com/2007/02/vorsicht…
Gruß
loderunner (ianal)

OT: Nach dem „iAnal“ mußte ich doch erst mal bei Wiki schauen :smile:

Gruß
Holger

Hallo!

Was machst Du denn, wenn Du nach Hause kommst und ein Fremder sitzt in Deinem Fernsehsessel? Holst Du Dir einen Stuhl und setzt Dich schmollend daneben?

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Hallo,

dem falschparker signalisiert das wenig, weder, das es sich um
ein privatparkplatz handelt noch was es für konsequenzen für
ihn bedeutet, wenn er sich dort hinstellt.
würde dort stehen : privatparkplatz widerrechtliche fz werden
kostenpflichtig abgeschleppt, weis der fzf, auf was er sich
einlässt.

Hast Du für diese seltsame Behauptung auch irgendeinen passenden Gesetzestext parat? Ich setze nämlich dagegen:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/interview/halte…

ps wenns so einfach wäre, mach ich mir morgen mein
nummernschild am bahnhofsparkplatz ran…
is ironisch gemeint:wink:

Offensichtlich. So einen Blödsinn kann niemand ernst meinen.
Gruß
loderunner (ianal)