wenn jemand einen Parkplatz (durch Whg. bzw. Kennzeichen beschildert) zur Wohnung vor dem Haus gemietet hat und dieser durch einen Fremdparker blockiert wird, kann man diesen Abschleppen lassen? Der Parkplatz ist nicht durch eine Schranke o.ä. vom übrigen Verkehrsraum getrennt.
Wer zahlt die Abschleppgebühren? Muss der Mieter die Kosten einklagen?
hallo
prinzipiell ist so ein parkplatz öffentlicher verkehrsraum, weil er nicht durch eine bariere ( schranke,zaun, ect.) abgetrennt ist. das bloße vorhandensein eines nummernschildes hat da keine relevanz.
die rechnung zahlt der auftraggeber.
hauptmann
prinzipiell ist so ein parkplatz öffentlicher verkehrsraum
was weder abgestritten noch in diesem Fall relevant ist.
das bloße vorhandensein eines nummernschildes hat da keine relevanz.
Aber doch, es signalisiert dem Falschparker, dass dieser Parkplatz anderen gehört und er nicht parken darf. Und wenn er dann abgeschleppt wird, hat er zu zahlen. Und wenn er nicht will, dann kommen die üblichen Mittel zum Tragen, wie Mahnbescheid usw.
dem falschparker signalisiert das wenig, weder, das es sich um ein privatparkplatz handelt noch was es für konsequenzen für ihn bedeutet, wenn er sich dort hinstellt.
würde dort stehen : privatparkplatz widerrechtliche fz werden kostenpflichtig abgeschleppt, weis der fzf, auf was er sich einlässt.
hauptmann
ps wenns so einfach wäre, mach ich mir morgen mein nummernschild am bahnhofsparkplatz ran…
is ironisch gemeint:wink:
Hallo,
ich meine, Abschleppen ist angemessen, wenn jemand mit seinem Auto wegen des Falschparkers nicht (weg-)fahren kann. Wenn er nur ankommt und nicht auf seinen Parkplatz kann, ist das kaum ein Grund zum Abschleppen.
Gruss Helmut
Hallo,
ich meine, Abschleppen ist angemessen, wenn jemand mit seinem
Auto wegen des Falschparkers nicht (weg-)fahren kann. Wenn er
nur ankommt und nicht auf seinen Parkplatz kann, ist das kaum
ein Grund zum Abschleppen.
Der Mieter bezahlt aber dafür und nicht der Falschparker.
Was machst Du denn, wenn Du nach Hause kommst und ein Fremder sitzt in Deinem Fernsehsessel? Holst Du Dir einen Stuhl und setzt Dich schmollend daneben?
dem falschparker signalisiert das wenig, weder, das es sich um
ein privatparkplatz handelt noch was es für konsequenzen für
ihn bedeutet, wenn er sich dort hinstellt.
würde dort stehen : privatparkplatz widerrechtliche fz werden
kostenpflichtig abgeschleppt, weis der fzf, auf was er sich
einlässt.