Hallo!
Wenn jemand in einer WG ein Zimmer bis zum 30.09.2008 gemietet hat und bei Auszug dazu verpflichtet ist zu streichen, aber bis zum 03.10.2008 noch darin wohnen bleibt und NICHT streicht, kann der Vermieter dann eine Pauschale für die Quadratmeter fordern um selbst zu streichen?
Hallo!
Servus
Wenn jemand in einer WG ein Zimmer bis zum 30.09.2008 gemietet
hat und bei Auszug dazu verpflichtet ist zu streichen,
Wieso ist er denn verpflichtet, Endrenovierungsklauseln sin immer etwas schwierig…
bis zum 03.10.2008 noch darin wohnen bleibt und NICHT
streicht, kann der Vermieter dann eine Pauschale für die
Quadratmeter fordern um selbst zu streichen?
Wenn denn der Mieter zum renovieren verpflichtet gewesen ist kann der VM nach Fristsetzung streichen oder streichen lassen. Eine Pauschale kann er nicht ansetzen. Er könnte einen KVA einholen und (ohne MWSt) dem Mieter in Rechnung stellen.
Gruß (hier üblich)
Peter