Geminderte Altersrente ab 63 bei Alg II

Gibt es Möglichkeiten, dass das Jobcenter

keine geminderte Altersrente ,
d. h. Rente mit Abschlägen, verlangen kann?

Kann das JC diese auch dann verlangen, wenn die vorzeitige Rente eine besondere Härte bedeuten würde, da

  1. Zahlungen der Krankenkasse für pflegende Angehörige gestoppt würden – was eine zusätzliche Minderung der Rente bedeuten würde –, und
  2. die Lebensversicherung (private Altersvorsorge) bereits zurückgekauft werden musste und diese Geld für behindertengerechte Umbauten draufging?
    Liegt es nicht im Ermessen des Amtes, Alg II auch bis zum 65. Lebensjahr zu zahlen?

Welche Chance hätte ein Widerspruch?

Hallo,

Gibt es Möglichkeiten, dass das Jobcenter

keine geminderte Altersrente ,

d. h. Rente mit Abschlägen, verlangen kann?

Na klar. Ich vermute aber mal dass Arbeiten und Vermögensverzehr nicht die gefragten Lösungen sind.

Kann das JC diese auch dann verlangen, wenn die vorzeitige Rente eine besondere Härte bedeuten würde, da

  1. Zahlungen der Krankenkasse für pflegende Angehörige gestoppt würden – was eine zusätzliche Minderung der Rente bedeuten würde –,

Dieser Zusammenhang erschließt sich mir nicht ganz. Welche Zahlungen für die Pflege welches Angehörigen würden dadurch gestoppt? Der zu pflegende Angehörige wäre doch weiter pflegebedürftig?!

  1. die Lebensversicherung (private Altersvorsorge) bereits zurückgekauft werden musste und diese Geld für behindertengerechte Umbauten draufging?
    Liegt es nicht im Ermessen des Amtes, Alg II auch bis zum 65. Lebensjahr zu zahlen?

Nö. § 12a SGB scheint da keinen Ermessensspielraum zu lassen. Da ist explizit von Pflichten die Rede. Also entweder man ist verpflichtet oder nicht. Wer also 63 ist und Anspruch auf eine Rente hätte, der muss, ob er will oder nicht. Es sei denn er wäre ein Härtefall.

Welche Chance hätte ein Widerspruch?

Das kommt immer darauf an, wie der begründet und vorgebracht wird.
Letztlich kommt es darauf an, ob man als Härtefall gilt. Dafür haben sich die deutschen Jurapoeten den schönen Titel Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente einfallen lassen und diese natürlich auch mit entsprechenden Ausführungen gefüllt: http://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/ind…
Da schaut der Betroffene am besten zunächst selbst rein und versucht, das mit seiner Situation zu vergleichen. Bitte nicht bei § 1 aufhören bzw. selbst die Unbilligkeit für sich definieren ;o).

Grüße