Geminderter Wert von Waren im Lager

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. einer Änderung des Warenwertes in einem Lager. (das ganze im Rahmen von Lagerrisiken)

Wenn ein Unternehmen zum Zeitpunkt x Waren im Wert von z.B. 100€ beschafft und auf Lager legt, dann besteht durchaus das Risiko, dass die selbe Menge an Waren zum späteren Zeitpunkt Y nur für z.B. 80€ beschafft hätte werden können.

Wenn dem so ist, und der Wert der Waren im Lager gesunken ist, was macht das Unternehmen dann daraus? Ich nehme mal an, dass es Abschreibungen vornehmen wird. Doch wie genau? Wird es die Waren auf den neuen jetzt gültigen Wert abschreiben oder zu welchen Kosten würde man mit welcher Methode abschreiben?

Ich danke euch schon mal im Voraus.

Keine Abschreibung

Wenn ein Unternehmen zum Zeitpunkt x Waren im Wert von z.B.
100€ beschafft und auf Lager legt, dann besteht durchaus das
Risiko, dass die selbe Menge an Waren zum späteren Zeitpunkt Y
nur für z.B. 80€ beschafft hätte werden können.
Wenn dem so ist, und der Wert der Waren im Lager gesunken ist,
was macht das Unternehmen dann daraus?

… oder der Vorteil, weil man als Stammkunde bessere Konditionen erhält?

Das hat aber nichts mit einer Abwertung des Lagerwerts zu tun, sondern betrifft schlicht nur die Einkaufskosten. D.h. dass durch einen günstigeren Einkauf nicht der Lagerwert verändert wird.

Du hast dann halt 50 x Steckdosen á 10 Euronen und 200 x Steckdosen á 8 Euronen im Lager liegen. Oder gemittelt 250 Steckdosen á 8,4 Euronen

Abschreibungen sind dazu da den Wertverlust durch Gebrauch steuerlich geltend zu machen. Eigentlich wird Lagerware, die verkauft oder verarbeitet wird nicht abgeschrieben. Aber bei Sachen, die sehr lange liegen gibt es auch so was.

Gruß

Stefan

Hmm… ich hätte jetzt gedacht, dass ich hier das strenge Niederstwertprinzip für Umlaufvermögen ansetzen muss und demzufolge eine außerplanmäßige Abschreibung von 20€ zum Zeitpunkt Y vornhemen müsste!!!

Bilanz

Hmm… ich hätte jetzt gedacht, dass ich hier das strenge
Niederstwertprinzip für Umlaufvermögen ansetzen muss und
demzufolge eine außerplanmäßige Abschreibung von 20€ zum
Zeitpunkt Y vornhemen müsste??!!

Du meinst für die Bilanz einer Kapitalgesellschaft - Stichwort: Anlegerschutz?

Gruß

Stefan

Du meinst für die Bilanz einer Kapitalgesellschaft -
Stichwort: Anlegerschutz?

Ich glaube ja :open_mouth:) Ich meine auf jedenfall die Bilanz am Jahresende.

Hallo,

Wenn dem so ist, und der Wert der Waren im Lager gesunken ist,
was macht das Unternehmen dann daraus? Ich nehme mal an, dass
es Abschreibungen vornehmen wird. Doch wie genau?

gem. §253 (3) HGB ist auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, was imi übrigen völlig unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens ist. Ein Ausweis dieser Position ist bei Kapitalgesellschaften im Anhang erforderlich (§ 277 HGB).

Der Buchungssatz lautet:
Abschreibungen auf Waren an Waren

Gruß
Christian

Standardpreise

Wenn ein Unternehmen zum Zeitpunkt x Waren im Wert von z.B.
100€ beschafft und auf Lager legt, dann besteht durchaus das
Risiko, dass die selbe Menge an Waren zum späteren Zeitpunkt Y
nur für z.B. 80€ beschafft hätte werden können.

Risiko. :wink:

Wenn dem so ist, und der Wert der Waren im Lager gesunken ist,
was macht das Unternehmen dann daraus? Ich nehme mal an, dass
es Abschreibungen vornehmen wird. Doch wie genau? Wird es die
Waren auf den neuen jetzt gültigen Wert abschreiben oder zu
welchen Kosten würde man mit welcher Methode abschreiben?

Die Bewertung erfolgt durch sogenannte Standardpreise. Das ist ganz grob gesagt eine Art Durchschnittswert der Waren.

Abschreibungen auf Güter bis 60 EUR werden als Aufwand gebucht, Güter bis zu einem Wert von 410 EUR nennt man geringwertige Wirtschaftsgüter (GWW), Güter über 410 EUR gehören zur Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA).

Abgeschrieben wird von den Anschaffungskosten:

Kaufpreis (Anschaffungspreis)

  • Anschaffungsnebenkosten
  • Anschaffungspreisminderungen
    = Anschaffungskosten

Ob linear oder degressiv abgeschrieben wird, kann der Unternehmer selbst bestimmen. Schreibt man allerdings degressiv ab, ist ein Wechsel zur linearen Methode sinnvoll, sobald die lineare Abschreibung höher ist als bei der degressiven (bezogen auf die Restlaufzeit).

Liebe Grüße!

Abschreibungen sind dazu da den Wertverlust durch Gebrauch
steuerlich geltend zu machen. Eigentlich wird Lagerware, die
verkauft oder verarbeitet wird nicht abgeschrieben. Aber bei
Sachen, die sehr lange liegen gibt es auch so was.

Ja, das ist eine AUSSERORDENTLICHE Abschreibung wie sie vorkommen kann, wenn ein Lager aufgrund von z.B. einem Hochwasser die ganzen Lagerbestände „vernichtet“.

Liebe Grüße!

Servus Mona,

bist Du sicher, dass Du nicht vielleicht Anlage- und Umlaufvermögen durcheinanderwirfst?

Unabhängig davon würde mich interessieren, wo der von Dir beschriebene Standardpreis als Bemessungsgrundlage für die AfA bzw. als Bilanzansatz für Umlaufvermögen herhält. HGB und EStG geben das wohl nicht her.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das ist aber eine ziemlich dramatische Beschreibung eines bei jeder Inventur gänzlich normalen Vorgangs - Ladenhüter gibts ganz ohne Sturmflut, Havarie und explodierende Kernkraftwerke…

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

bist Du sicher, dass Du nicht vielleicht Anlage- und
Umlaufvermögen durcheinanderwirfst?

Mona tobt gerade durchs Forum und bringt dabei gern ihr Halbwissen unter das Volk. Das wird hoffentlich irgendwann vorbeigehen, schließlich ist sie ja nicht die erste dieser Sorte.

Gruß
Christian

Servus Mona,

bist Du sicher, dass Du nicht vielleicht Anlage- und
Umlaufvermögen durcheinanderwirfst?

Unabhängig davon würde mich interessieren, wo der von Dir
beschriebene Standardpreis als Bemessungsgrundlage für die AfA
bzw. als Bilanzansatz für Umlaufvermögen herhält. HGB und EStG
geben das wohl nicht her.

Es ging hier doch um Abschreibung.
Buchhalterisch schreibt man von den Anschaffungskosten ab. Entweder linear oder degressiv.
Veränderte Einkaufspreise sind unternehmerisches Risiko.
Bei Vorkommnissen, die die Waren im Wert erheblich mindern, also z.B. bei Naturkatastrophen o.ä., die etwas zerstören, schreibt man außerordentlich ab.

Kalkulatorische Abschreibung = Sache des Unternehmers (Schmalenbachsches Schema).

Wo ist das Problem?

Liebe Grüße!

Hallo Martin,

bist Du sicher, dass Du nicht vielleicht Anlage- und
Umlaufvermögen durcheinanderwirfst?

Mona tobt gerade durchs Forum und bringt dabei gern ihr
Halbwissen unter das Volk. Das wird hoffentlich irgendwann
vorbeigehen, schließlich ist sie ja nicht die erste dieser
Sorte.

Ich habe ganz genau gesagt, was ich meine.

Servus,

Wo ist das Problem?

das Problem ist da:

Ein Fragesteller erkundigt sich über Wertansätze für Umlaufvermögen. Eine nicht ganz harmlose Frage, die man aber durchaus systematisch hätte beantworten können.

Wenn Du nicht mit allen verfügbaren Rohren Nebelkerzen gefeuert hättest, irgendwelches Zeugs über AfA bei Anlagevermögen verbraten hättest etc., was insgesamt dazu führen muss, dass dem Fragesteller das Thema Teilwertabschreibung auf Umlaufvermögen - und ausschließlich um diese geht es in der Frage - wie ein Buch mit sieben Siegeln vorkommen muss.

Die Bewertung von Umlaufvermögen ist für sich schon fummelig genug, insbesondere auch wegen Abweichungen zwischen steuerlichen und handelsrechtlichen Vorschriften - wenn man internationale Standards mal weglassen will.

Warum machst Du die Frage mit dem ganzen Zeug, das nicht zur Antwort gehört, so unnötig kompliziert? Und warum beantwortest Du die Frage nicht (das wenige, das du zum Thema Umlaufvermögen geschrieben hast, ist keine Antwort auf die gestellte Frage - und irgendwann könntest Du vielleicht auch aufhören, ständig Erdbeben, Überschwemmungen und Cruise-Missile-Angriffe zu beschwören - ich wiederhole nochmal: Teilwertabschreibungen gehören zu jeder Inventur als Routinesache, auch wenn kein gekündigter Mitarbeiter das Lager angezündet und dem Jefe Zyankali in den Kaffee getan hat).

Wenn Du wenigstens eine ordentlich hergeleitete Darstellung zur Bewertung von Umlaufvermögen gegeben hättest, wäre der ganze Sermon über AfA zwar auch überflüssig, aber noch irgendwie akzeptabel gewesen.

Und jetzt:

Versuchs einfach nochmal.

Wertansätze für Umlaufvermögen

(a) Handelsrechtlich
(b) Steuerlich

Schöne Grüße

MM