Meine Frage:
In § 133 BewG Satz 1 Nr.3. ist die Rede von gemischt genutzen Grundstücken. Wie ist „gemischt genutz zu definieren“? Handelt es sich um priavate und betriebliche Nutzung (welche %-Einschränkungen) oder handelt es sich hierbei um eine andere gemischte Nutzung, wie z.B ein Teil als Parkplatz und ein Teil als Lagerhalle ect…?
Hallo Heike,
In § 133 BewG Satz 1 Nr.3. ist die Rede von gemischt genutzen
Grundstücken. Wie ist „gemischt genutz zu definieren“? Handelt
es sich um priavate und betriebliche Nutzung (welche
%-Einschränkungen) oder …
Ja, es handelt sich in der Tat um die Unterscheidung in betriebliche und „private“ (nicht-betriebliche) Nutzung.
VG
Sebastian