Gemischte Fahrtkosten öffentlich/PKW

Hallo,

wenn man in der Steuererklärung gemischte Fahrkosten angeben will - also x-Tage mit öffentlichen Verkehrsmitteln und y-Tage mit dem eigenen PKW.
Ist es dann tatsächlich so, dass nur der höhere Betrag berücksichtigt wird - also wenn z.B. die tatsächlichen Fahrtkosten mit ÖPNV höher sind als der Wert der Entfernungspauschale - werden diese nicht zusammen (summiert) angerechnet, sondern nur die tatsächlichen Fahrtkosten (da höher)?!

Danke,
Christian

Hallo Christian,

das ist soweit korrekt.
Solltest Du Deine Kosten für den öPNV in Kennzahl 49 eingetragen haben und Deine PKW-Kosten in Kz 40 ff und die Kosten öPNV sind höher, wird automatisch der höhere Betrag genommen.Steht in § 9 Abs. 2 Satz 2.
Deswegen bekommt man heutzutage auch die Entfernungspauschale für alle möglichen Konstellationen mit dem PKW, nicht jedoch mit dem Zug/Bus. Kleiner Also, sofern Du noch nicht Deine Erklärung eingereicht hast, durchrechnen und ggf. 230 AT mit dem PKW eintragen, dürfte sich besser machen als die Fahrtkosten Zug/Bus.
Gruß
Michael

Also, sofern Du noch nicht Deine
Erklärung eingereicht hast, durchrechnen und ggf. 230 AT mit
dem PKW eintragen, dürfte sich besser machen als die
Fahrtkosten Zug/Bus.

hi micha,

nein, das ist falsch. die angaben müssen den tatsaechlichen verhältnissen entsprechen. die falschen angaben (hier angabe PKW statt ÖPNV) führen ggf. zur anerkennung von höheren werbungskosten (da für PKW fahrten keine deckelung) und somit zu einer steuerhinterziehung!

das hat dann nichts mehr mit steuergestaltung zu tun!!!

mfg vom

showbee