Gemischte Nebenkostenabrechnung

Hallo liebe Expertenrunde,

ich wohne in einem Mietshaus mit 10 Wohneinheiten. Bis vor zwei Jahren waren sämtliche Wohnungen vermietet und jeder trug 10 % der Nebenkosten (Instandhaltungskosten, Müllgebühren, Licht etc.)

Durch Anbau hat der Vermieter vor ca. 2 Jahren 2 neue Wohneinheiten geschaffen. Diese werden jetzt pauschal an Handwerker vermietet.

Die Gemeinschafts-Nebenkosten werden aber nach wie vor nur von den 10 ursprünglichen Mietern getragen. Auf Anfrage meinte mein Vermieter das dies so rechtens sei und er nicht in der Lage wäre, eine genaue Abrechnung zu fertigen, da die pauschal vermieteten Wohnungen ja nicht das komplette Jahr, sondern nur 8-10 Monate vermietet gewesen wären.

Kann mir jemand sagen ob dies so rechtens ist?

Danke im Voraus!!!

Hallo hoppel555,

rechtens ist das auf keinen Fall und mehr ist hier für mich auch nicht dazu zu sagen, denn dafür benötigt man Einsicht in den Mietvertrag und alle anderen Ihnen vorliegenden Dokumente.
Wenden Sie sich bitte an einen Mieterschutzverein oder einen Rechtsanwalt und legen Sie dort alle Unterlagen vor, dann wird man Ihnen mit Sicherheit helfen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo,

Vorab: Dies ist keine Rechtsberatung, lediglich eine Wiedergabe meiner persönlichen Meinung auf Kenntnis der aktuellen Rechtslage. Im Zweifelsfalle ist eine Rechtsberatungsstelle, wie z.B. Mieterschutzverein, oder ein Rechtsanwalt direkt einzuschalten.

Über Pauschale oder Abrechnung lässt sich durch eine kurze Frage eine einfache Aussage treffen: Was ist im Mietvertrag vereinbart - Pauschale oder Vorauszahlung? Für eine Pauschalen muss keine Abrechnung erstellt werden, die angesetzten Kosten müssen in angemessener Höhe sein, um die tatsächlichen Kosten etwa abzudecken (sonst dauerverlust für Vermieter) aber nicht zu hoch (dauerwucher gegenüber Mieter). Das Risiko liegt auf beiden Seiten, sind die Kosten zu niedrig angesetzt, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen (ist meistens der Fall bei einer Pauschale), sind die Kosten zu hoch angesetzt, ist der Mieter der dumme, hat aber auch Anspruch auf Anpassung an die tatsächlichen Kosten.

Für 10 Einheiten läst sich ohne weiteres sagen, 10% je Partei, pauschal, ohne Abrechnung. Anpassung möglich (und sinnvoll aus wirtschaftlicher Sicht, jedoch nur dann, sofern auch so im Mietvertrag vereinbart ist - und das ist meistens der Fall, zumindest in allen mir bekannten Mietverträgen).

Ohne dem Eigentümer reinzuquatschen, man kann grundsätzlich auch für 8 oder 10 Monate eine zeitlich abgegrenzte Nebenkostenabrechnung machen, genauso wie auch die Nebenkostenpauschale verlangen. Jedoch kann es auch sein, dass mit der Miete die Nebenkosten abgegolten sind, also Pauschale, eine Nebenkostenpauschale nicht ausdrücklich vereinbart werden muss.
In diesem spezifischen Fall ist die Frage, welche Kosten fallen ZUSÄTZLICH im neu erstellten Anbau an, die in der Abrechnung/Pauschale des Haupthauses nicht mit eingerechnet werden (z.B. steht für diese zwei Wohneinheiten eine Extra-Mülltonne aus, Strom im Treppenhaus muss nicht betätigt werden, da (ich nehme an) ja im aussen liegenden Anbau nicht das Treppenhaus im Haupthaus benutzt wird, etc.). Heizung und Warmwasser wird ja normal nach Verbrauch abgerechnet, dafür sollte es dann Wasseruhren geben genauso wie Heizkostenablesegeräte an den Heizkörper (oder Falls Gas-Heizung eben individuelle Gasverbrauchszähler, etc.).
Es bleibt letztenendes eine gewisse Vertragsfreiheit, was man im Mietvertrag vereinbart, diese unter gewissen Rahmenbedingungen nach dem BGB, wenn sonst nichts weiter vereinbart ist.

Freundliche Grüße,

J.L.