Hallo,
Vorab: Dies ist keine Rechtsberatung, lediglich eine Wiedergabe meiner persönlichen Meinung auf Kenntnis der aktuellen Rechtslage. Im Zweifelsfalle ist eine Rechtsberatungsstelle, wie z.B. Mieterschutzverein, oder ein Rechtsanwalt direkt einzuschalten.
Über Pauschale oder Abrechnung lässt sich durch eine kurze Frage eine einfache Aussage treffen: Was ist im Mietvertrag vereinbart - Pauschale oder Vorauszahlung? Für eine Pauschalen muss keine Abrechnung erstellt werden, die angesetzten Kosten müssen in angemessener Höhe sein, um die tatsächlichen Kosten etwa abzudecken (sonst dauerverlust für Vermieter) aber nicht zu hoch (dauerwucher gegenüber Mieter). Das Risiko liegt auf beiden Seiten, sind die Kosten zu niedrig angesetzt, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen (ist meistens der Fall bei einer Pauschale), sind die Kosten zu hoch angesetzt, ist der Mieter der dumme, hat aber auch Anspruch auf Anpassung an die tatsächlichen Kosten.
Für 10 Einheiten läst sich ohne weiteres sagen, 10% je Partei, pauschal, ohne Abrechnung. Anpassung möglich (und sinnvoll aus wirtschaftlicher Sicht, jedoch nur dann, sofern auch so im Mietvertrag vereinbart ist - und das ist meistens der Fall, zumindest in allen mir bekannten Mietverträgen).
Ohne dem Eigentümer reinzuquatschen, man kann grundsätzlich auch für 8 oder 10 Monate eine zeitlich abgegrenzte Nebenkostenabrechnung machen, genauso wie auch die Nebenkostenpauschale verlangen. Jedoch kann es auch sein, dass mit der Miete die Nebenkosten abgegolten sind, also Pauschale, eine Nebenkostenpauschale nicht ausdrücklich vereinbart werden muss.
In diesem spezifischen Fall ist die Frage, welche Kosten fallen ZUSÄTZLICH im neu erstellten Anbau an, die in der Abrechnung/Pauschale des Haupthauses nicht mit eingerechnet werden (z.B. steht für diese zwei Wohneinheiten eine Extra-Mülltonne aus, Strom im Treppenhaus muss nicht betätigt werden, da (ich nehme an) ja im aussen liegenden Anbau nicht das Treppenhaus im Haupthaus benutzt wird, etc.). Heizung und Warmwasser wird ja normal nach Verbrauch abgerechnet, dafür sollte es dann Wasseruhren geben genauso wie Heizkostenablesegeräte an den Heizkörper (oder Falls Gas-Heizung eben individuelle Gasverbrauchszähler, etc.).
Es bleibt letztenendes eine gewisse Vertragsfreiheit, was man im Mietvertrag vereinbart, diese unter gewissen Rahmenbedingungen nach dem BGB, wenn sonst nichts weiter vereinbart ist.
Freundliche Grüße,
J.L.