Ein Gesellschafter einer GbR kauft zusammen mit der GbR einen gebrauchten 3 Jahre alten PKW für 24000 Euro incl. 19% USt. (Neupreis 72000Euro)
Der Gesellschafter führt pro Jahr ca. 12 Fahrten zum Geschäftssitz für Lagerhaltungs und Buchführungszwecke mit 10x660km=6600km aus. und ca. 6 andere geschäftliche Fahrten von 600km = 3600km aus.
Daneben will der Gesellschafter den PKW für seine privaten Fahrten zu einer Arbeitsstelle nutzen ca. 200mal 50km pro Jahr = 10000km
Daraus ergibt sich ein geschäftlich genutzter Anteil von ca. 50%
Die Betriebskosten betragen pauschal 0,20€/km, zuzgl.Steuer, Versicherung, Reparaturen.
Der Gesellschafter möchte den PKW der GbR zuordnen.
Der PKW soll 6 Jahre abgeschrieben werden.
Danach kauft der Gesellschafter der GbR den PKW wieder für 5000 Euro netto ab und nutzt ihn selber…
- Kann der PKW vom Gesellschafter gekauft werden, oder muss die GbR auf dem Kaufvertrag erscheinen?
- Kann der Gesellschafter auf seinen Vater zulassen, oder muss die GbR zulassen?
- Ist folgende USt-Rechnung richtig?:
Vorsteuerabzug GbR beim Kauf: 3831 Euro
USt nach 6 Jahren beim Verkauf: 950 Euro
4.Wie muss man die laufenden Betriebskosten umsatzsteuerrechtlich berechnen?
- Wie kann man diese Konstellation rechtssicher dokumentieren?
- Wäre dieser PKW angemessen, wenn die GbR zur Zeit nur ca. 10000 Euro Gewinn/Jahr macht?
Hallo,
- Kann der PKW vom Gesellschafter gekauft werden, oder muss
die GbR auf dem Kaufvertrag erscheinen?
Er kann den Pkw selber kaufen und der GbR zur Nutzung überlassen, als Sonderbetriebsvermögen. Allerdings kann die GbR dann keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Der Gesellschafter gegebenenfalls selber schon, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Er kann ihn auch selber kaufen und dann einlegen. Selbes Vorsteuerproblem.
- Kann der Gesellschafter auf seinen Vater zulassen, oder
muss die GbR zulassen?
Sollte unschädlich sein.
- Ist folgende USt-Rechnung richtig?:
Vorsteuerabzug GbR beim Kauf: 3831 Euro
USt nach 6 Jahren beim Verkauf: 950 Euro
Der „Verkauf“ ist zum Teilwert zu bewerten, praktisch ist das der Schwacke-Preis.
4.Wie muss man die laufenden Betriebskosten
umsatzsteuerrechtlich berechnen?
Garnicht. Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden in Höhe der in den Rechnungen ausgewiesenenen Vorsteuern. Der private Nutzungsanteil ist aber umsatzsteuerpflichtig, entweder per 1%-Regelung oder per Fahrtenbuchmethode.
- Wie kann man diese Konstellation rechtssicher
dokumentieren?
In dem man die Gesellschafterbeschlüsse und die schuldrechtlichen Verträge schriftlich fasst.
- Wäre dieser PKW angemessen, wenn die GbR zur Zeit nur ca.
10000 Euro Gewinn/Jahr macht?
Warum nicht?
Die Frage ist, ob es für den Gesellschafter vorteilhaft ist. Meist ist es besser, gebrauchte PKW (wenn möglich) dem Privatvermögen zuzuordnen und die Fahrtkosten abzurechnen.
Tschüss