Gemischte Reisekosten

Hallo zusammen,

kann man die aus folgender Situation entstehenden Kosten (teilweise) steuerlich absetzen?

Der eigene Wohnort sowie der Sitz des Arbeitgebers ist München, man arbeite jedoch von Mo-Do bei Kunden vor Ort (z.B. in Berlin) und Fr remote aus München.
Für die Hin- und Rückreise fallen ca. 350€ an, welche von dem Arbeitgeber zu 100% übernommen werden. Es gibt jedoch eine Sonderregelung für Reisen zu einem anderen Ort als meinem Wohnort.
Gehen man davon aus, der Arbeitnehmer fliegt Donnerstags nicht von Berlin nach München, sondern von Berlin nach London um einen Bekannten über das Wochenende zu besuchen. Freitags arbeitet er in London remote für den Kunden des Arbeitgebers und Montags fleigt er von London wieder nach Berlin.
Der Preis für den Flug Berlin-London-Berlin liegt unter dem Betrag, welcher für den Flug Berlin-München-Berlin angefallen wäre.
Den verauslagten Betrag erhält der Arbeitnehmer ebenfalls zu 100% von seinem Arbeitgeber zurück, jedoch wird dieser in der Gehaltsabrechnung dem Brutto hinzuaddiert und nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung wieder vom Netto abgezogen.

Nun zurück zu der ursprünglichen Frage:
Kann man die gezahlten Steuern bei der Steuererklärung geltend machen z.B. als gemischte Reisekosten o.Ä.?

Besten Dank vorab.
Paul

Hallo,

kann man die aus folgender Situation entstehenden Kosten (teilweise) steuerlich absetzen?
Der eigene Wohnort sowie der Sitz des Arbeitgebers ist München, man arbeite jedoch von Mo-Do bei Kunden vor Ort (z.B. in Berlin) und Fr remote aus München.
Für die Hin- und Rückreise fallen ca. 350€ an, welche von dem Arbeitgeber zu 100% übernommen werden. Es gibt jedoch eine Sonderregelung für Reisen zu einem anderen Ort als meinem Wohnort.

Und die wäre?

Gehen man davon aus, der Arbeitnehmer fliegt Donnerstags nicht von Berlin nach München, sondern von Berlin nach London um einen Bekannten über das Wochenende zu besuchen. Freitags arbeitet er in London remote für den Kunden des Arbeitgebers und Montags fleigt er von London wieder nach Berlin.
Der Preis für den Flug Berlin-London-Berlin liegt unter dem Betrag, welcher für den Flug Berlin-München-Berlin angefallen wäre.
Den verauslagten Betrag erhält der Arbeitnehmer ebenfalls zu 100% von seinem Arbeitgeber zurück, jedoch wird dieser in der Gehaltsabrechnung dem Brutto hinzuaddiert und nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung wieder vom Netto abgezogen.

Also die Versteuerung/Verbeitragung solcher privat veranlasster und vom AG bezahlter Reisekosten als geldwerter Vorteil sind die o.g. Sonderregelung?
Ist doch schonmal nicht schlecht.

Nun zurück zu der ursprünglichen Frage: Kann man die gezahlten Steuern bei der Steuererklärung geltend machen z.B. als gemischte Reisekosten o.Ä.?

Für einen rein privat veranlasste Reise? Nein. Bei Flugkosten fällt sowas auf, wenn jemand aufs Ticket schaut. Außerdem ist es ja nun schon als geldwerter Vorteil behandelt worden. Alle anderen Gestaltungsmöglichkeiten würden wohl schon in den Bereich der illegalen reichen. Oder wäre es nur nicht auf der Strecke Bonn-Berlin und retour illegal die Entfernungspauschale oder hier ja sogar die Reisekosten für einen PKW anzusetzen und stattdessen mit einer „Billig“-Airline zu fliegen?

Grüße