Genau Tabelle über Zusatzverdienst bei AL II ?

Hallo,

eine gute Bekannte von mir bekommt laufend unterschiedliche Auskünfte über die Möglichkeit bzw. Höhe zusätzlicher Einkünfte, wenn sie AL II-Empfänger ist. Zuerst heisst es, daß sie darf, dann darf sie wieder nicht, dann nur bis zu einer bestimmten Höhe, dann wieder mit dieser Verrechnung beim AL II-Geld, dann wieder mit der anderen Verrechnung - es blickt keiner mehr durch.

Deshalb meine Frage: Gibt es bei AL II-Empfängern eine Staffelung beim erlaubten Zusatzeinkommen, wie wird dieses verrechnet, bis zu welcher Höhe wird nichts verrechnet. Irgendetwas mit 165 Euro wurde mal in den Raum gestellt, dann wieder verworfen - wie auc immer - sie blickt es nicht mehr !

Wer kann helfen und weiss mehr ?

Danke im voraus und Gruß,
Stefan

Irgendetwas mit 165 Euro wurde mal in den Raum gestellt, dann
wieder verworfen - wie auc immer - sie blickt es nicht mehr !

Hallo Stefan, dass mit den 165 Euro ist der Freibetrag bei alg I.

Für alg II schaust du dir mal am besten das http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s… und das http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/s… an.

Ist zwar nicht ganz unkompliziert, aber so kompliziert, dass man es nicht begreifen könnte ist es auch wieder nicht. :wink:

MfG