Hallo,
eine gute Bekannte von mir bekommt laufend unterschiedliche Auskünfte über die Möglichkeit bzw. Höhe zusätzlicher Einkünfte, wenn sie AL II-Empfänger ist. Zuerst heisst es, daß sie darf, dann darf sie wieder nicht, dann nur bis zu einer bestimmten Höhe, dann wieder mit dieser Verrechnung beim AL II-Geld, dann wieder mit der anderen Verrechnung - es blickt keiner mehr durch.
Deshalb meine Frage: Gibt es bei AL II-Empfängern eine Staffelung beim erlaubten Zusatzeinkommen, wie wird dieses verrechnet, bis zu welcher Höhe wird nichts verrechnet. Irgendetwas mit 165 Euro wurde mal in den Raum gestellt, dann wieder verworfen - wie auc immer - sie blickt es nicht mehr !
Wer kann helfen und weiss mehr ?
Danke im voraus und Gruß,
Stefan
