Hallo,
Bsp: eine Privathaftpflichtversicherung hat den Beginn 01.11.2004 um 12 Uhr mittags. Der Vertrag hat den Ablauf 01.11.2009 um 12 Uhr mittags.
Zu welchem Zeitpunkt kann man den Vertrag spätestens kündigen?
Vorausgesetzt der Versicherer erkennt eine Kündigung per Fax an: Genügt es wenn die Kündigung am 01.09.2009 vor 12:00 Uhr beim Versicherer eingeht?
vorab Danke
Viele Grüße Pitufino
Hallo,
den Ablauf
01.11.2009 um 12 Uhr mittags…
Genügt es wenn die Kündigung am 01.09.2009 vor 12:00 Uhr
beim Versicherer eingeht?
nein, da die kündigungsfrist i.d.r. 3 monate zum ablauf beträgt. sie hätte also schon beim versicherer sein müssen.
snake
Hallo,
den Ablauf
01.11.2009 um 12 Uhr mittags…
Genügt es wenn die Kündigung am 01.09.2009 vor 12:00 Uhr
beim Versicherer eingeht?
nein, da die kündigungsfrist i.d.r. 3 monate zum ablauf
Hallo,
idR schon, aber dies ist ja anscheinend einer dieser 5-Jahres-Knebelverträge, diese dürfen doch schon nach drei Jahren gekündigt werden, oder gilt hier ab 3 Monaten nach Ablauf wieder die „gewohnte“ Regel?
Gruß
Granini
Guten Tag,
„die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein.“ steht in den Bedingungen.
Die Frage ist, ob der Kalendertag ausschlaggebend ist oder tatsächlich auch die Uhrzeit.
Sorry, hatte mich vertippt:
Beginn: 01.12.2000, 12 Uhr mittags
Ablauf: 01.12.2009, 12 Uhr mittags
Genügt es wenn die Kündigung am 01.09.2009 vor 12 Uhr mittags beim Versicherer eingeht?
Hallo,
ob alter 5-Jahresvertrag, 3-Jahresvertrag, Jahresvertrag: In der PHV ist die Kündigungsfrist unabhängig von der Laufzeit 3 Monate zum Ablauf. Leider kann ich Dir auch nicht sagen, ob Kalendertag oder Uhrzeit eine Rolle spielt.
Ausnahme: Vertragslaufzeit unter einem Jahr, dann endet der Vertrag ohne Kündigung.
Aus den GDV-Musterbedingungen: „Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn
nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.“
Gruß
Andreas
Beginn: 01.12.2000, 12 Uhr mittags
Ablauf: 01.12.2009, 12 Uhr mittags
Genügt es wenn die Kündigung am 01.09.2009 vor 12 Uhr mittags
beim Versicherer eingeht?
Die Kündigung muß am 1.9. vorliegen. Die Uhrzeit spielt keine Rolle.
idR schon, aber dies ist ja anscheinend einer dieser 5-Jahres-Knebelverträge,
Keiner ist gezwungen sie abzuschließen. Aus meiner täglichen Praxis kann ich Dir aber versichern, dass sich die meisten Kunden für 10 % Rabatt gerne „knebeln“ lassen. Mir ist es in ca. 10 Jahren nur zweimal passiert, dass ein Kunde auf einem 1-Jahresvertrag bestanden und dafür auf den Rabatt verzichtet hat.
diese dürfen doch schon nach drei Jahren gekündigt werden,
Dann lies Dir mal im neuen VVG die Voarussetzungen durch (§ 11 glaube ich).
oder gilt hier ab 3 Monaten nach Ablauf wieder die „gewohnte“ Regel?
Nach drei Jahren gilt wieder die gewohnete Regel „drei Monate zum Ablauf“.
Keiner ist gezwungen sie abzuschließen. Aus meiner täglichen
Praxis kann ich Dir aber versichern, dass sich die meisten
Kunden für 10 % Rabatt gerne „knebeln“ lassen. Mir ist es in
ca. 10 Jahren nur zweimal passiert, dass ein Kunde auf einem
1-Jahresvertrag bestanden und dafür auf den Rabatt verzichtet
hat.
Es kommt eben ganz darauf an, was man den Menschen erzählt, ich kenne auch Leute die ihren Kunden grundsätzlich 1-Jahresverträge empfehlen und die werden auch immer genommen…
5 Jahre sind doch auch schon sehr heftig, da kann sich doch sehr viel tun bei der Konkurrenz und ein besseres Produkt kommen.
Nicht umsonst wurde doch gerade eingeführt dass der VN schon nach 3 Jahren kündigen darf.
Aber wenn man natürlich nur eine Versicherung anbietet, dann ist der Rabatt schon sinnvoll, das will ich gar nicht bestreiten.
Nach drei Jahren gilt wieder die gewohnete Regel „drei Monate
zum Ablauf“.
Ok, sorry dann war das falsch von mir, danke für die Berichtigung!
Gruß
Granini