Wer kann mir denn den genauen Ablauf beim Wohnungskauf schildern, was denn alles vom Suchen bis zur ersten Tilgungsrate passiert - so eine Art Roadmap. (Reihenfolge mit wichtigen Punkten)
z.B.
Finanzierunsanfrage bei einer Bank oder Finanzdienstleister (Dauer ca. 4 Wochen)
Was brauche ich alles bevor ich „Zusage“? (z.B. Grundbuchauszug)
Woran erkenne ich ein „Schlitzohr“ als Verkäufer?
Wo sind Wohngeld, Nebenkosten etc. festgelegt?
Kaufvertrag beim Anwalt überprüfen lassen?
Kann die Teilungsvereinbarung ergänzt bzw. geändert werden
Was muss ich zum „Objektverwalter“ wissen
Was macht der Notar und für was ist der überhaupt Verantwortlich
u.s.w.
Stichpunkte hier nur so „aus dem Ärmel gezogen“. Wer hat dazu fundierte Infos?
Oder wer hat denn eine schöne www-Adresse dazu?
(Hab dazu noch nix Kompaktes gefunden)
z. Info nebenbei: Suche gerade in München eine Wohnung mit Garten.
Vorsicht!
Die Homepage ist zwar sehr liebevoll gemacht - weist aber genau unter deiner Fragestellung im Detail brutale Fehler auf!
z.B.
Im Kapitel Zwangsersteigerung einer vermieteten Eigentumswohnung.
Das mit dem Sonderkündigungsrecht hat der Autor z.B. nicht verstanden:
Die Fristangaben sind falsch!
Man muss das Sonderkündigungsrecht zum nächstmöglichen(!) Termin wahrnehmen. Seine Datumsrechnereien sind schlicht falsch.
Außerdem suggeriert der Beitrag, ein „zwangsversteigerter Mieter“ müsse aufgrund des Rechts ausziehen, wenn der Ersteigerer das so nach Gutsherrenart anordnet. Gefährlicher Quatsch. Es bleibt für den Mieter
alles genauso wie bei einem normalen Verkauf - mit Ausnahme der Kündigungsfrist. Also der Ersteigerer kann auch nur über Eigenbedarf kündigen, der Mieter kann Kündigung mit wichtigen Gründen ablehnen usw.
Ein weiteres Beispiel: Bzgl. Teilungserklärung
Es steht auf der HP
„Der Miteigentumsanteil wird nach der Größe der Wohnung und den Nebenräumen errechnet.“
und darüber steht irgendwas von gesetzlich geregelt und so…
Wenn die Teilungserklärung fair ist, wird es genauso gemacht, da hat der Autor recht - aber dieser Punkt ist halt nirgends geregelt.
Der Miteigentumsanteil einer ETW ist absolut wichtig für die entstehenden Kosten. Die Aufteilung auf die einzelnen Wohnungen kann willkürlich - darf nur nicht grob unbillig sein. Und da muss es schon heftig kommen, bevor Gerichte die Teilungserklärung ändern lassen.
Also mein Tipp für jmd. der Unerfahren ist…
suche dir einen erfahrenen Berater ohne eigene Interessen am Geschäft, der Erfahrungen mit ETW hat. (vielleicht einen Verwalter, einen Beirat…)
Gruß n.
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