Genehm. v. Dienstreisen b. leit. Angest.?

Hallo zusammen,
wenn für einen leitender Angestellten ein wichtiger Teil seiner Arbeit mit Dienstreisen (Inland aber auch Ausland) verbunden ist, wie verhält es sich dann mit einer Genehmigungspflicht durch den Arbeitgeber(Vorstand)?

  1. Ist eine Genehmigung versicherungstechnisch erforderlich?
  2. Wenn ja, was passiert dann wenn man Freitag nachmittags erfährt, dass man am Wochenende einen Termin hat, den der Vorstand gar nicht vorher genehmigen kann. Ist man dann nicht versichert ?
  3. Sollte aus versicherungsgründen eine Genehmigung nicht erforderlich sein, kann der Vorstand trotzdem auf einer Genehmigung bestehen?

Vielen Dank im Voraus!
Gruss

Welche Art von Versicherung ist denn gemeint?

Auslandskranken? Unfall? Gepäck? Reiserücktritt?..

Hallo

Natürlich kann ein Vorstand auf die Genehmigung von Dienstreisen bestehen. Im Ernstfall kann der Termin eben nicht wahrgenommen werden, wenn für diesen (Not)Fall keine Regelung getroffen wird. Es sollte also auch im Interesse des AN sein, den Vorstand zu einer klaren Vereinbarung (schriftlich) diesbezüglich zu drängen.

Gruß,
LeoLo