Genehmigter Urlaub abgelehnt

Hier kommt Teil 2 aus unserer beliebten Karen-Serie ("Ich bin das Bottleneck")

Ich gab Susi Eure Tips weiter, aber im Moment tendiert sie zu „change it“ anstatt „leave it“. Und wie nicht anders zu erwarten steht nun das nächste Drama aufm Schirm :wink:

Dazu muss ich kurz ausholen, Susi ist die einzige kaufmännische Mitarbeiterin in einem sonst reinen Techniker-Team. Sie hat also fachlich mit ihren Kollegen so gar nicht das allergeringste zu tun, sie macht da ihr Ding, die Techniker ihr anderes. Und jeder kann auch seines, ist also genau gut so.

Nun möchte die liebe Susi gerne Urlaub machen. Sie hat das (blöderweise nur mündlich!) mit Karen besprochen, Karen hat zugesagt, Susi hat gebucht. Nix großes, eine Woche Pension in Oberbayern, aber 400 Euro kostet der Luxus dann doch :wink: Nun fällt - und das war Susi und Karen im Vorfeld auch bekannt - in diese Woche Urlaub (bayerisch-flexibel „von Samstag bis Samstag“) ein Team-Builing-Tag. Nix großes, und wie gesagt, Susi hat eh ne komplette Sonderrolle in dem Team, jeder lebt da so ein wenig in seiner Welt und menschlich haben sich auch alle lieb.

Nun lehnt dieser Tage Karen den Urlaub ab, mit der Begründung, für dieses Team-Event herrsche Anwesenheitspflicht. Davon ist weder in der „Ausschreibung“ zu dem Termin die Rede gewesen noch war das bei der mündlichen Absprache ein Thema.

Susi hatte dann also mit dem Ansatz maximaler Dummheit bei Karen freundlich erklärt (diesmal dann auch per Mail), sie habe schon nicht-stornierbar gebucht und würde den Urlaub wie geplant gerne antreten. Karen wiederholt ihr Bedauern und verweist erneut auf die herrschende „Anwesenheitspflicht“.

Die Geschichte spielt im öffentlichen Dienst, es gibt einen Personalrat, der nach Susis Angaben eher wenig einsatzfreudig ist.

Ich bin ratlos, was würdet Ihr Susi raten? Ich glaube, sie beginnt sich mit mit der mittelfristigen Option „leave it“ abzufinden, aber für diesen Termin im September?

  • Urlaub absagen und 400 Euro „für nix“ zahlen (und in meinen Augen hat da der Vermieter dieser Ferienwohnung nix mit zu tun und darf durchaus seine Kohle bekommen)
  • das unendlich wichtige Event findet an einem Dienstag statt: Mittwoch bis Samstag nach Bayern fahren? (Das würde ich an Susis Stelle nicht tun wollen, sie hat sich ja überlegt, dass und warum sie ne Woche frei möchte)
  • sich an diesem Tag online aus Bayern zuschalten (wird vermutlich nicht gehen, aber wäre ja ein „Angebot“ und auch hier: ich würde nicht einen Tag in meinem Urlaub „arbeiten“ wollen)
  • „trotzdem fahren“ ist ja nun keine Option, finde ich
  • Personalrat probieren?
  • die nächst höhere Ebene (nach Susis Angaben auch eher aussichtslos) einschalten?

Was mir noch einfällt: Susi hat direkt beim Vermieter gebucht, es gibt also kein Reisebüro, Tourist Information oder Rücktrittsversicherung mit Grund „Karen ist dumm“

wink

Jana

Moin.

Kann sich Karen denn an die mündliche Absprache erinnern, oder hat die auf einmal gar nicht mehr stattgefunden?
Bei uns im Betrieb (kein ÖD…) würde es darauf hinauslaufen, dass der Urlaub abgesagt wird, aber der AG die dadurch entstehenden Kosten übernimmt, weil im Vertrauen auf die mündliche Zusage gebucht wurde.

Gruß,
KHK

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Hallo,

wenn die Vorgesetzte sich nicht an die mündliche Genehmigung (die als solche durchaus rechtswirksam wäre) erinnern mag, ist Susi in der Pflicht, die Genehmigung zu beweisen.
Für die „Freistellungserklärung“ (= Urlaubsgenehmigung) gelten die Regeln des § 130ff BGB über Willenserklärungen. (ErfK, Gallner, § 7 BUrlG Rn 4).

Zwei Aspekte wären evtl. noch zu klären:

  • Gibt es in Susis Betrieb irgendeine Regelung zu Form und Inhalt von Urlaubsanträgen bzw. deren Bearbeitung und Genehmigung?
  • Ist das „Teambuilding“ wirklich ein „dringender betrieblicher Grund“, der den AG zur Ablehnung berechtigten würde (ErfK, a.a.O., Rn 18)? Daran kann man zweifeln. Einfache „betriebliche Gründe“ sind idR nicht ausreichend.

Dringend abzuraten ist von Selbstbeurlaubung. Die ist selbst dann nicht zulässig, wenn der AG den Urlaub offensichtlich grob mißbräuchlich verweigert und kann vom AG arbeitsrechtlich sanktioniert werden.
Vielmehr muß der AN die Urlaubsgewährung einklagen - ggfs. mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung.

Buchung ist nie ein Grund, Urlaub erzwingen zu können.

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Servus,

unabhängig von den arbeitsrechtlichen Aspekten gebe ich zu Bedenken, dass die „Teambuilding“-Geschichte von Ms. Karen eingestielt sein könnte, weil sie sich davon eine bessere Integrierung ihrer eigenen Person in das „Team“ und auch in die betrieblichen (technischen, administrativen und kaufmännischen) Abläufe insgesamt erhofft - dass mit ihr an ihrer Position etwas nicht in Ordnung ist, hat sie ja selber mit dem berühmten Bottleneck-Ausspruch bereits geäußert. Ich hab schon unter vielen Pfeifen und Flachschippen gedient und halte es für sehr ungewöhnlich und auch wertvoll, wenn eine Führungsnull selbst merkt, dass sie eine solche ist.

D.h. so wie es durchaus etwas helfen kann, wenn man zu der von dessen Eltern riesig, aber peinlich aufgezogenen Geburtstagsfeier eines gemobbten Klassenkameraden geht, halte ich es für überlegenswert, ob es nicht dem ganzen Problem Karen eine Wendung zum Besseren geben könnte, wenn Susi an dem Dingsda teilnimmt, obwohl die Zusammenhänge recht unschön sind, und auch dort auf dem Dingsda versucht, gute Miene zu machen und Ms. Karen ein wenig Bestätigung und Herzenswärme zukommen zu lassen - in der Hoffnung, dass das ganze verfahrene Elend auf der Arbeit dadurch einen Schubs in die bessere Richtung bekommt. Wenn diese Chance mit noch so geringer Wahrscheinlichkeit besteht, wäre mir das allemal 400 Euronen wert, und wenn der Teambuilder etwas taugt, kann da auch wenigstens ein bissle was gehen.

So wie ich Susi einschätze, muss sie sowieso jedes Jahr an verfallendem Urlaub herumzerren, hat also noch genug Urlaubstage zu verbraten, und die Woche Oberbayern ließe sich vielleicht im September in Blau und Gold bei Kaiserwetter nachholen.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Frau Jana,

spricht hier irgendwas gegen den Einsatz von Intelligenz?
Wenn nicht, sollte Susi ihren Bayernurlaub an jemand Reisewilligen weiterverkaufen (ggf. mit leichtem Preisnachlass), an dem Teambildingdings teilnehmen und im Herbst in Bayern chillen.

Liebste Grüße
Ann da Cava

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Besten Dank erstmal für alle Eure Antworten.

Doch, in der Tat, Karen erinnert sich. Und das gar in schriftlicher Form :slight_smile:

Guter Punkt, da Behörde gehe ich mal ganz stark davon aus, weiß es aber nicht. Ich frage Susi mal.

Das ist die nächste gute Frage. Wie gesagt in der Einladung zu ebendiesem Event ist kein Wort verloren von „Anwesenheitspflicht“ oder auch nur „wäre superdupertollklasse wenn alle:innen teilnehmen könnten“

Nee, so ist die Susi auch nicht drauf, die schießt lieber die 400 Euro in den Wind als dass sie diesbezüglich irgendwas riskieren würde.

Bei Karen? Oder gar bei Susi? Ich fürchte, die ist in dem Laden ausgegangen…

Bock auf ne Woche Oberbayern Ende September? fg Hätte da eventuell günstig was…

DAS ist in der Tat ein Aspekt, den weder Susi noch ich bisher aufm Schirm hatten. Könnte in der Tat so sein. Karen ist ja nicht per se dumm sondern nur so ein wenig zu „bequem“ vor der Entscheidungsfindung erstmal ein paar Fakten abzuwägen. (Im ersten Teil schrieb ich ja mehr dazu).

Das ist das Problem: aus verschiedenen (tatsächlich betrieblich wichtigen!) Gründen wird Susis nächste Chance auf den Bayern-Urlaub dann der hübsche grau-graue November werden.

Ja, das kann sie - hat sich sogar schriftlich erinnert (is halt nicht ohne Grund ne Karen, ne?)

Das fürchte ich, ist im ÖD nicht drin. Aus der freien Wildbahn kenne ich solcherlei „Deals“ aber auch. Hier ist’s tatsächlich so: Susi sagt den Urlaub UND bleibt auf den Kosten sitzen. Quasi das unangenehme mit dem unnützlichen verbunden.

Na dann auf nach Husum, die graue Stadt am Meer - das sind Farben! - beiläufig die sehr schönen Blumenbilder von Emil Nolde in Seebüll gleich ums Eck. Und auch Föhr, die Insel, die keine ist.

Aber das gehört woanderst hin.

Schöne Grüße

MM

Da kann doch sicher Reise-Rolf was drehen, oder?

Der Reise-Rolf kann nur an Sachen was drehen, die bei ihm gebucht wurden. Bzw. mittlerweile ist er auch nicht mehr bereit, an anderen Sachen was zu drehen. Den zu drehen hat er an seinem eigenen Mist gerade genug :smiley:

Nur kurz soweit: Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung wäre in diesem Fall nicht hilfreich da die nur bei Krankheit/Tod und ein paar Sonderfällen bezahlt. Karen-Entscheidungen fallen da nicht drunter.

Das Einzige was mir noch einfällt wäre ein Anruf bei dem Vermieter und ein ganz offenes Wort, verbunden mit der Frage ob man den Urlaub denn ausnahmsweise und ggfs. gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 50,-- auf einen anderen Termin verschieben könne.

Ansonsten wäre meine nächste Aktion die, die Antwort des Vermieters an Karen weiterzureichen und zu fragen, ob sie (bzw. der ÖD) denn dann die Kosten für die Verschiebung/Stornierung übernehmen wird. Die Genehmigung des Urlaubs wird ja nicht bestritten.

bye
Rolf

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Aber deinen Rat gibt es doch! :smiley:

Hallo,

es kommt nicht darauf an, was im öD „drin“ ist, sondern ob Susi einen Schadensersatzanspruch hat. Das wäre der Fall bei widerrechtlichem Widerruf der Urlaubsgenehmigung - unabhängig von öD oder Privatwirtschaft.

Das wurde aus dem ersten Posting überhaupt nicht klar. Was ist denn nun in Sachen Genehmigung wirklich passiert? War die Genehmigung nur mündlich (wie es aus Deinem ersten Posting hervorgeht) oder hat Susi irgendwas Schriftliches - und sei es nur ein Schmierzettel?

Tja, scheint so zu sein, denn ich muß auch immer eine Karen an die Bearbeitung von Urlaubsanträgen erinnern und sie aufgleisen in Bezug auf elementarste urlaubsrechtliche Grundsätze.

Aber früher waren das doch mal die Gabis ???

Duck unn wech …

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Nee, also für Karen wäre Gabi echt noch geschmeichelt :wink:
Sorry, das mit der Genehmigung war ünklür formuliert: Die Zusage zum Urlaub war tatsächlich nur mündlich aber die Absage war schriftlich und lautete sinngemäß „anders als mündlich zugesagt, kriegste doch keinen Urlaub“.

So schlau scheint Karen doch nicht zu sein.

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Hallo,

und genau hierbei

kommt es jetzt zum einen auf die exakte Formulierung an und dann gfs. darauf, ob es beim AG Regeln gibt, die eine schriftliche Genehmigung voraussetzen.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo alle Helfenden hier,

es gibt ein Happy End für das Drama. Susi ist dem hier gegebenen Rat gefolgt und hat ihren Personalrat kontaktiert. Der sah die Sache ähnlich wie viele hier („geht ja gar nicht“) und Susi hat ohne Personalrat mit Karens Vorgesetzem gesprochen.

Im ersten Gespräch war der Vorgesetzte eher der Meinung das sei „Susis Problem“, aber Susi hatte im Anschluss die Einschätzung des Personalrats per Mail an Karens Vorgesetzten geschickt. Karens Vorgesetzter hatte sich einen Tag Bedenkzeit erbeten.

Es stellte sich dann am nächsten Tag im erneuten Gespräch mit Karens Vorgesetztem raus dass noch zwei weitere Kollegys von Susi an diesem wichtigen Termin auch Urlaub haben. [Beide Urlaubsanträge waren übrigens vor der Ablehnung von Susis Urlaub genehmigt worden!] und beschloss salomonisch, dass der wichtige Teambuilding-Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

Wer möchte alles ne Postkarte aus Oberbayern haben?

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Ichichich! Unzwar vom Schliersee, wo wegen des ungewöhnlich warmen Wassers die Karpfen schon so groß wie Seehunde sind!

:innocent:

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Und ich gerne aus Brannenburg oder vom Wendelstein. Ach nein, da fahre ich ja morgen selber hin. :slight_smile: Aber Schliersee ist auch ok. Aber nicht Bayrischzell, das habe ich gefressen, seit ich dort über den Gemeinderat berichten musste, die Sitzungen ewig gedauert haben und mir beim Heimfahren in einer Winternacht in Neuhaus hinterm Bahnübergang plötzlich ein Zaun vor die Kühlerhaube gesprungen ist. :innocent: Das hatte nichts mit dem Schneefall zu tun oder damit, dass ich endlich ins Bett wollte, ganz ehrlich!