Guten Tag,
Darf der Arbeitgeber 5 Tage vor Urlaubsbeginn einen schon geplanten und gebuchten Urlaub streichen? Erbitte dringend eine
Antwort.
Danke.
MfG
Steffi
Hallo.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?
Nein. Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub im :allgemeinen nicht widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur in ganz :extremen Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmefälle sind aber rein :theoretisch, d.h. es gibt sie in der Praxis kaum.
Gruß
Christian (IANAL)
genehmigt? oder geplant und gebucht?
Hi Steffi,
Im Titel schreibst Du etwas von einem genehmigten Urlaub.
Hier klingt das irgendwie anders:
Darf der Arbeitgeber 5 Tage vor Urlaubsbeginn einen schon
geplanten und gebuchten Urlaub streichen? Erbitte dringend
eine
Antwort.
War der Urlaub nun genehmigt?
Im Jahresurlaubsplan, als Einzelurlaub mit Unterschrift des Vorgesetzten?
oder
hast Du nur geplant und gebucht?
wie ist die Urlaubsplanung an Deinem Arbeitsplatz geregelt?
neugierige Grüsse
Ulli
Hallo,
grundsätlich kann er dies tun, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Allerdings wäre er dann eventuell Schadensersatzpflichtig, zumindest was die Stornierungskosten angeht.
Hi!
grundsätlich kann er dies tun, wenn dringende betriebliche
Gründe entgegenstehen.
Grundsätzlich kann er das nicht, auch nicht bei dringenden betrieblichen Gründen.
Die Latte liegt derart hoch, dass sie in der Praxis so gut wie nie vorkommt.
Gruß
Guido