Der Mitarbeiter hat im Februar Urlaub beantragt und genehmigt bekommen. Aus betrieblichen Gründen (Krankheit einer Kollegin = einzige Urlaubsvertregung) möchte der Arbeitgeber die Genehmigung des Urlaubes rückgängig machen. Dem Mitarbeiter entstehen Stornokosten (Absage der Pauschalreise 10 Tage vor Reiseantritt in Höhe von 500,00 EUR).
Ist der Arbeitgeber verpflichtet diese zu übernehmen?
Hallo.
Aus betrieblichen Gründen (…) möchte der :Arbeitgeber die
Genehmigung des Urlaubes rückgängig machen. Dem :Mitarbeiter
entstehen Stornokosten (Absage der Pauschalreise ;10 Tage vor
Reiseantritt in Höhe von 500,00 EUR).
Ist der Arbeitgeber verpflichtet diese zu :übernehmen?
Also lt. http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… -> „Darf der Arbeitgeber eine bereits erteilte Urlaubsgenehmigung wieder zurückziehen?“ heisst die Antwort : ja
BAG: kein Urteil entdeckt
HTH
mfg M.L.
Hallo
Ob die Krankheit einer Kollegin da als Begründung ausreichend ist, zweifel ich mal ganz erheblich an, entscheidet letztendlich im Streitfalle aber ein Richter. Wie gesagt, es erscheint mir anhand der wenigen Informationen höchst unwahrscheinlich, daß der Richter pro AG entscheidet. Somit scheint das Ganze reine Verhandlungssache zu sein. Der AN kann also dem AG entgegenkommen und mit ihm dann auch im Vorfeld abstimmen, dass der AG alle tatsächlich nachweislich entstehenden Stronokosten trägt (also auch zum Beispiel die der Familienmitglieder).
Gruß,
LeoLo