Der Angestellte hat Urlaub beantragt und diesen genehmigt bekommen.
Er plant zusammen mit seiner Frau sich einer Reisegruppe anzuschliessen und auf dem Weg zum Ziel eine dritte Person mitzunehmen. Kurzfristig verweigert der Arbeitgeber ihm nun doch den Urlaub.
Welche Rechte/Möglichkeiten hat er
a.) auf den Urlaub zu bestehen?
b.) Kosten einzufordern? Da die Reise privat organisiert ist, wird die Gesamtsumme durch alle Teilnehmer geteilt.
c.) Wie sieht es mit den restlichen Teilnehmern aus. Ihr Teilbetrag wird größer, da nun ja 2 Personen fehlen.
d.) Die dritte Person muss sich kurzfristig ein Bahnticket zu einem erheblich höheren Preis kaufen. Wie sieht die Sache hier aus?
e.) Die Ehefrau kann/will alleine nicht in den Urlaub fahren. Hat sie Anspruch auf Ersatz? Statt Erholung bleibt sie zu Hause.
Gruß Markus
Hallo
Kurzfristig verweigert der Arbeitgeber ihm nun
doch den Urlaub.
Warum?
Angenommen es steht ein wichtiges Projekt vor dem Abschluss und der Arbeitgeber meint nicht auf seinen Mitarbeiter verzichten zu können.
Gruß Markus
Hallo,
ein einmal zugesagter Urlaub ist normalerweise verbindlich.
http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=…
Gruß Ringo
Hallo
Kurzfristig verweigert der Arbeitgeber ihm nun
doch den Urlaub.
Warum?
Angenommen es steht ein wichtiges Projekt vor dem Abschluss
und der Arbeitgeber meint nicht auf seinen Mitarbeiter
verzichten zu können.
Ob das einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ist schwer abzuschätzen. Tendenz eher: nein, wenn dieser Umstand nicht unvorhersehbar eingetreten ist.
Wenn der AG die Stornokosten trägt, dann trägt er aber nur die Kosten des AN. Also käme in Betracht:
a.) auf den Urlaub zu bestehen?
=> Dazu müßtest der AN dann ggf den Weg über das ArbG gejhen, also keine Selbstbeurlaubung!
b.) Kosten einzufordern? Da die Reise privat organisiert ist, wird die Gesamtsumme durch alle Teilnehmer geteilt.
=> Ausschließlich der nachweisbare Anteil des AN.
c.) Wie sieht es mit den restlichen Teilnehmern aus. Ihr Teilbetrag wird größer, da nun ja 2 Personen fehlen.
=> Aus Sicht des AG: deren Pech.
d.) Die dritte Person muss sich kurzfristig ein Bahnticket zu einem erheblich höheren Preis kaufen. Wie sieht die Sache hier aus?
=> M.E.: kein Anspruch.
e.) Die Ehefrau kann/will alleine nicht in den Urlaub fahren. Hat sie Anspruch auf Ersatz? Statt Erholung bleibt sie zu Hause.
=> Ist es bei Euch zuhause sooo schlimm… :o) ??? Einen „Ersatz“ kann ich da nicht ausmachen, zu dem der AG verpflichtet werden müßte.
Gruß,
LeoLo