Genehmigung baulicher Veränderungen

Hallo Wissende,

ist es richtig, dass Mehrheitsbeschlüsse zur Genehmigung baulicher Veränderungen nur dann gültig sind, wenn Betroffene, z.B. Eigentümer der Nachbarwohnungen, die mit evtl. Nachteilen resultierend aus der Veränderung leben müßten, auch mit der baulichen Änderung einverstanden sind? Nehmen wir an, ein Eigentümer möchte in seiner Wohnung ein Lüftungs- bzw. Klimagerät einbauen lassen und muß dazu einen Wanddurchbruch erstellen lassen. Der Wohnungsnachbar befürchtet nun Lärmbelästigungen durch das Gerät.

Danke für Eure Meinungen.

Wolfgang D.

Als erstes stellt sich die Frage, welche Mehrheit für solch einen Beschluss notwendig ist.

Die bauliche Veränderung, die mit Hilfe einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden kann

  • muss eine Modernisierungsmaßnahme nach § 559 Abs. 1 BGB sein.
    also Einsparung von Energie und Wasser

oder

  • der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik dienen,

Beides ist bei dem Einbau einer Klimaanlage ins Sondereigentum sicherlich nicht der Fall.
Demzufolge würde ich in solch einem Fall eine allstimmige Zustimmung für erforderlich halten.

Gruß n.

Hallo,

danke für Dein Posting!

Als erstes stellt sich die Frage, welche Mehrheit für solch
einen Beschluss notwendig ist.

Das habe ich mich auch gefragt. Ich dachte, das steht im WEG. Nun, viel habe ich dazu nicht gefunden, außer § 25, wo es im Abs. 1 heißt:

(1) Für die Beschlußfassung in Angelegenheiten, über die die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit beschließen, gelten die Vorschriften der Absätze 2 bis 5.

Was sind aber Angelgenheiten, die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden können?

Die bauliche Veränderung, die mit Hilfe einer qualifizierten
Mehrheit beschlossen werden kann

  • muss eine Modernisierungsmaßnahme nach § 559 Abs. 1 BGB
    sein.
    also Einsparung von Energie und Wasser

oder

  • der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand
    der Technik dienen,

Beides ist bei dem Einbau einer Klimaanlage ins Sondereigentum
sicherlich nicht der Fall.
Demzufolge würde ich in solch einem Fall eine allstimmige
Zustimmung für erforderlich halten.

Wo kann man das nachlesen?

Danke und Gruß!

Wolfgang D.

Hallo,

danke für Dein Posting!

Als erstes stellt sich die Frage, welche Mehrheit für solch
einen Beschluss notwendig ist.

Das habe ich mich auch gefragt. Ich dachte, das steht im WEG.
Nun, viel habe ich dazu nicht gefunden, außer § 25, wo es im
Abs. 1 heißt:

http://dejure.org/gesetze/WEG/22.html
WEG §22
Gruß n.