Genehmigung Behindertenparkplatz

Hallo!

Meine Mutti hat seit gestern den Bescheid das sie nun ein GdB von 100 % bekommt. Mit den Merkzeichen RF, G, H und Bl. Nun wollte ich gerne wissen ob wir eine Chance haben eine Parkberechtigung für Behindertenparkplätze für mein Auto zu bekommen, da ich sie ja zu 95 % zum einkaufen usw. fahre.

Danke im voraus
Doris

Ich glaube,sie hat die Möglichkeit diesen „Parkschein“ zu beantragen. Weiß aber nicht, ob sie dann noch zusätzlich die Marke für das kostenlose Busfahren erhält. Da müsstet ihr euch mal beim Versorgungsamt erkundigen. Einfach im Telefonbuch schaun oder im Internet „Versorgungsamt“ und eure Stadt eingeben, dann erfahrt ihr die Nummer. Die Mitarbeiter sind in der Regel recht nett dort.

LG Fallada

ja, auf jeden fall, was denn sonst? -> rechts- und ordnungsamt! (was heisst denn nun wieder „RF“???- oh heiliges deutsches behördenkauderwelsch…)
missbrauch alldgs strafbar!
außerdem: muss glaube ich regelmäßig erneuert werden
grüße…

„Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Nur Personen mit den Merkzeichen “außergewöhnlich gehbehindert” (aG) oder “blind” (Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus. Es wird ein blauer Ausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt. Auch ein Gipsbein reicht nicht aus, um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. In mehreren Bundesländern gibt es seit 2009 Ausnahmeregelungen etwa für Leute mit Morbus Crohn oder gehbehinderten Menschen, die einen Grad der Behinderung von 80 haben und die Merkzeichen G und B im Ausweis haben.
Übrigens auch eine Autopanne berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz.“
(Quelle: http://www.behindertenparkplatz.de/faq-behindertenpa…)

Moin,
ich habe bei Wikipedia den folgenden Eintrag gefunden:
„Die Benutzung des Parkplatzes ist nicht auf Selbstfahrer beschränkt, auch ein Beifahrer mit gültigem Parkausweis ist zur Benutzung des Parkplatzes berechtigt. Es genügt aber nicht, dass das Fahrzeug im Interesse eines Schwerbehinderten (Besorgungsfahrt in Abwesenheit des Behinderten) eingesetzt ist: Es muss eine Fahrt sein, die der Beförderung des Behinderten dient.[5] Die Benutzung einer Behindertenparkplakette, ohne dass dies der Beförderung der Person dient, für die diese Plakette ausgestellt wurde, stellt einen Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB) dar.[6]“

Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz#ci… findest du alles Weitere. Wenn ihr also das Parken auf beh.pp nur dann benutzt, wenn es um Fahrten für deine Mutter geht, und den gültigen Parkausweis geht, müsste alles in Butter sein. Der Parkausweis ist beim zuständigen Amt, meist einer Abteilung des Ordnungsamts, zu beantragen.

Viel Erfolg!

Ulrich

beim Link: http://www.behindertenparkplatz.de/faq-behindertenpa… steht, Dass Bl, also Blind, zuzr Berechtiging führt:_
Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?
Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Nur Personen mit den Merkzeichen “außergewöhnlich gehbehindert” (aG) oder “blind” (Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus. Es wird ein blauer Ausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt. Auch ein Gipsbein reicht nicht aus, um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. In mehreren Bundesländern gibt es seit 2009 Ausnahmeregelungen etwa für Leute mit Morbus Crohn oder gehbehinderten Menschen, die einen Grad der Behinderung von 80 haben und die Merkzeichen G und B im Ausweis haben.
Übrigens auch eine Autopanne berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz.

In jedem Fall hat sie das Recht, einen solchen Parkschein zu beantragen. Oder einen Fahrschein für dne Bus, den man dann, wenn man Harz 4 bekommt, kostenlos nutzen kann.
Erhält man kein Harz4, so muss man im Jahr 120 Euro zahlen, bekommt eine Wertmarke und kann dann weiterhin kostenfrei den Bus nutzen.
Ab 11.11 diesen Jahres, oder war es der 11.8?-darf man auch mit der Bahn hinfahren, wohin man möchte. Innerhalb Deutschlands ist das Zugfahren frei. Allerdings nicht in ICEs.

Also, beantragt ruhig, was das Zeug hält, denn es steht ihr zu!!
Sie ist schon genug gestraft, mit ihren Erkrankungen, da sollte sie wenigstens diese Vergünstigungen haben.
Erkundige Dich bei eurem zuständigen Versorgungsamt, was Euch zusteht.
Denn auch bei der Steuerabrechnung kann man eine Behinderung geltend machen :wink:

LG Fallada