Muß ich eine zukünftige Nebentätigkeit grundsätzlich vom Arbeitgeber genehmigen lassen ? Ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst sonder bei einem privaten AG.
Danke vorab
LG
Karin
Muß ich eine zukünftige Nebentätigkeit grundsätzlich vom Arbeitgeber genehmigen lassen ? Ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst sonder bei einem privaten AG.
Danke vorab
LG
Karin
Hallo Karin,
hmmm, das kommt drauf an. Wenn du eine Teilzeitanstellung hast - angenommen du füllst bei Aldi Mittags zwei Stunden Regale auf - dann könntest du ohne deinen Arbeitgeber zu fragen, noch 5 Std. in einem LOttoladen Zeitungen verkaufen.
Wichtig ist:
deine zusätzliche Arbeit darf in keinerlei Konkurenz mit deinem jetzigen Job sein.
die Gesetze (wie z.B. Arbeitszeitgesetz) müssen Beachtung finden,
in deinem jetzigen Arbeitsvertrag darf keine Klausel (Zusatzbeschäftigung muss angezeigt werden) stehen.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du deinen Arbeitgeber darüber informierst, dass du zusätzlich arbeiten möchtest und dies nicht konkurierend ist.
Viel Glück und liebe Grüße - gerade in Betzdorf im kalten Westerwald !!