Genehmigung Einzelgarage?

Hallo,

was benötige Ich, um eine eigentlich genehmigungsfrei Garage in geringem Abstand von der Grenze, anstatt auf der Grenze zu errichten?
Ich meine sowas wie
Zeichnungen
Einreichung Architekt
Nachbargenehmigung…

Danke für Rat!

Es gibt 16 Bundesländer und 16 Bauverordnungen.

Darüber solltest Du direkt Rücksprache mit dem Bauamt führen.

Informell; würde reichen, also keine Unterlagen, wenn die Garage die zulassungspflichtigen Kriterien (siehe Bauordnung) nicht überschreitet.

Entscheidend sind Planungsrecht (Bebauungsplan oder nicht bzw. übliche Baufluchten) und umbauter Raum sowie Abstand zur Grundstücksgrenze.

Einfach mal beim Bauamt anrufen oder persönlich vorsprechen und unverbindlich fragen.

Vielleicht behandelt man Dich sogar ganz nett. Oder schaut Dich blöd an. Egal. Eine Auskunft zu erlangen ist Dein Recht.

Grüße mki

Hallo!

Sag mal, verlierst Du die Übersicht über deine Anfragen zum Thema Garage ?

Du hast von mir bereits im Juni eine Antwort bekommen. Warum hast Du nicht, wie vorgeschlagen, bei deiner gemeinde (Bauamt) nachgefragt ?

Genehmigungsfrei bedeutet nicht man braucht keine Unterlagen einzureichen.
Und bisher hast Du nach Fertiggarage gefragt. Und da antwortete ich Dir, die Hersteller liefern i.d.R. immer Bauunterlagen mit und übernehmen vielleicht auch die ganzen Formalitäten.
Hast Du das nicht abgeklärt ? Oder hat sich das wieder zerschlagen und du planst nun wieder etwas anderes, etwa den Selbstbau ?

Lies mal diesen Leitfaden durch, den die Stadt Naumburg (Hessen) für ihre Bürger aufgestellt hat.
Da ist einiges direkt für Dich zu entnehmen.
http://www.naumburg.eu/de/wirtschaft/bauen-in-naumburg/genehmigungsfreie-und-genehmigungsbeduerftige-bauvorhaben.html

MfG
duck313

Genehmigungsfrei in Hessen sind Garagen s 50 m² Brutto-Grundfläche einschließlich Abstellraum einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m² Grundfläche, unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinde das beabsichtigte Vorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich zur Kenntnis zu geben ist, soweit das Vorhaben nicht a) dem naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungsverfahren unterliegt oder b) eine Ausnahmegenehmigung von einer Veränderungssperre erforderlich ist. Daher wegen a) und b) in jedem Fall bei der Gemeinde vorsprechen und die geplante Errichtung anzeigen.

Grüße mki

Ist das nicht ein bisschen spät mit der Bauanfrage, wo du doch schon das Fundament betonierst? :wink:

Hallo,
es gibt Baurecht, wonach eine Garage genau auf der Grenze zu errichten ist, in manchen Bebauungsgebieten, manchen Gemeinden, Bebauungsplan einsehen.

Danke!
Da lese ich jetzt nichts relevantes für meinen Fall.

Zur Klärung. Am Grundstücksrand bei mir stehen 12 cm breite Lsteine.
Soviel Abstand würde ich gerne von der Grenze halten, da ich die sonst alle in der Höhe kürzen müsste, um in der Höhe nicht den ganzen Hof neu machen zu müssen…
Grüße

Das ist viel zu einfach gedacht - das kann nämlich jede Gemeinde nochmal selber festlegen.

Tach.
Gute Ratschläge hast du schon. Was letztendlich wo, wie lang und wie hoch, mit oder ohne Baulast genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig gemacht werden darf, sollte dir ein Fachmann vor Ort erklären. Wenn ich L-Steine lese, erahne ich schon Probleme.

Gruß.

B.

Ist nicht. Enweder weit genug weg oder direkt drauf.

Und das hat man dir nicht erst einmal gesagt.

Willst du das jetzt so oft fragen, bis dir irgendwer was anderes sagt?

Nun gut:
Garagen darf man ohne weitere nachfragen dorthin bauen, wo man will.

Zufrieden jetzt?