ich hoffe folgende Frage kann mir beantwortet werden:
AN (Sachbearbeiterin/tätig in Versicherungsbereich), arbeitet 16 Std./Woche.
AN hat sich nun eine Nebenbeschäftigung, max. 10 Std./Woche, eher weniger, oder nur bei Bedarf gesucht.
Bei der Nebenbeschäftigung handelt es sich um einen 400 € Job ( bei einem Steuerberatungsunternehmen).
Muss der AN seinen AG darüber informieren und muss sich dies auch schriftlich genehmigen lassen? Im Arbeitsvertrag ist nur folgendes festgehalten: Für jegliche Nebentätigkeiten sowie für die Beteiligung an Unternehmen, mit denen die Arbeitgeberfirma in Wettbewerbs- oder Geschäftsverkehr steht, ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, die vorherige schriftliche Einwilligung der Arbeitgeberfirma einzuholen.
Ist dies in Ordnung so, oder gilt dies nur für die Firmen mit denen man in Wettbewerbs- oder Geschäftsverkehr steht?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, in meiner Firma kann sich momentan keiner der Ansprechpersonen konkret äußern.
Kann auch ein Verbot für eine Nebenbeschäftigung ausgesprochen werden?
ich hoffe folgende Frage kann mir beantwortet werden:
yep
Muss der AN seinen AG darüber informieren und muss sich dies
auch schriftlich genehmigen lassen?
Ja
Im Arbeitsvertrag ist nur
folgendes festgehalten: Für jegliche Nebentätigkeiten sowie
für die Beteiligung an Unternehmen, mit denen die
Arbeitgeberfirma in Wettbewerbs- oder Geschäftsverkehr steht, ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, die vorherige
schriftliche Einwilligung der Arbeitgeberfirma einzuholen.
so deutlicher?
Ist dies in Ordnung so,
so lese ich das
oder gilt dies nur für die Firmen mit
denen man in Wettbewerbs- oder Geschäftsverkehr steht?
Das lese ich so nicht
Kann auch ein Verbot für eine Nebenbeschäftigung ausgesprochen
werden?
Nur bei echten Gründen (die ich erstmal nicht sehen kann)
pragmatisch gesehen
Hi,
das hier ist ja nicht das Rechtsbrett.
(…)
AN (Sachbearbeiterin/tätig in Versicherungsbereich), arbeitet
16 Std./Woche.
AN hat sich nun eine Nebenbeschäftigung, max. 10 Std./Woche,
eher weniger, oder nur bei Bedarf gesucht.
10 + 16 = 26. Juckt das Irgendjemanden?
Deutet irgendwas darauf hin, dass dein jetziger Job unter dem zweiten Job leiden wird? Wohl kaum, denn sonst würdest du es sicherlich nicht tun.
Die von dir beschriebene Formulierung im Vertrag ist Standard, da würde ich mir keinen Kopf drüber machen.
Ich würde den Job einfach annehmen und nicht an die grosse Glocke hängen.
eine nebenjob ist prinzipell nicht genehmigungspflichtig
sollte jedoch eine tätigkeit bei ein mittbewerber bzw. konkurenten angetreten werden kann dies zur sofortigen kündigung führen(ist affig aber rechtlich abgesichert–> interessenkonflikt)
wenn deine hauptbeschäftigung keine nachteile ereilt kannst du so ziehmlich jeden job machen nenbenbei
solang du pünktlich bist und deine arbeitsleistung nicht darunter leidet
mike
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