Genehmigung für Plakatieren

Hallo!
Bekanntlich benötigt man für das Plakatieren an öffentlichen Orten eine Genehmigung. Doch was, wenn die Stadt keine Genehmigung erteilen möchte? (nur für politische und städtische Veranstaltungen) Hat man nicht ein „Recht“ darauf, auch eigene kulturelle Veranstaltungen in Form von Plakaten publik zu machen?

Hallo,

Bekanntlich benötigt man für das Plakatieren an öffentlichen
Orten eine Genehmigung. Doch was, wenn die Stadt keine
Genehmigung erteilen möchte? (nur für politische und
städtische Veranstaltungen) Hat man nicht ein „Recht“ darauf,
auch eigene kulturelle Veranstaltungen in Form von Plakaten
publik zu machen?

klar, aber nicht gegen den Willen desjenigen, der die Lufthoheit über die angestrebten Werbeflächen hat. Dies ist der Eigentümer der Wand, Laterne oder Säule. Darauf, daß der Eigentümer die Erlaubnis erteilt, gibt es aber keinen Anspruch.

Gruß
Christian