Genehmigung für Umzug vom Jobcenter

Bezieher ALG 2.die durch eine Erkrankung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügungstehen mit sämtliche Gutachten u.a. das besagt das man einen Mehrbedarf für Wohnungsgrösse-75qm. 2 Personen hat die durch den Gesundheitszustand eigendlich nicht in der Lage sind umzuziehen die seid Jahren durch Nachbarn gemobbt werden,d.h. extreme kinderlautstärke,Postdiebstahl,auf übelste Nachrede und noch einiges mehr dürfen nicht umziehen…Es ist nachweisbar,das sich der Gesundheitszustand aufgrund der unsozialen Zustände verschlechtert hat.Leider sind mehrere Versuche beim Jobcenter die Genehmigung dafür fehlgeschlagen auch wenn ich alle Kosten selbst getragen werden. Selbst wenn sich Miete und Nebenkosten um die Hälfte reduzieren würden.Wenn die Erwerbsunfähigkeitsrente für 3-4 Jahre in Anspruch genommen wird,käme für den Rest des Lebensunterhalt die Grundsicherrung in Frage.Meine Frage:Bestimmt das Jobcenter weiterhin in welcher Wohnung man mit Kind wohnen muss?Welche Alternative hat man sonst noch.Rechte hat man ja scheinbar keine, sondern nur Pflichten.

Moin, (ja auch Hier muss man freundlich sein, wenn man es schon zu den Nachbarn nicht ist)

  1. Der text ist kaum zu lesen, das ist schon mehr raten

Lebensunterhalt die Grundsicherrung in Frage.Meine
Frage:Bestimmt das Jobcenter weiterhin in welcher Wohnung man
mit Kind wohnen muss?Welche Alternative hat man sonst
noch.Rechte hab ich ja scheinbar keine sondern nur Pflichten.

also das Jobcenter bezahlt den Spass wenn ich das recht sehe und hier wird sich darüber aufgeregt, das man nicht sofort aufgrund eines Gutachtens eine neue Wohnung und den Umzug bezahlt bekommt?

Gruß ( wenn man freundlich ist, klappts auch mit den Nachbarn, das Begrüßen und Verabschieden kann man hier schon üben)

Leider
sind mehrere Versuche beim Jobcenter die Genehmigung dafür
fehlgeschlagen auch wenn ich alle Kosten selbst getragen
werden.

Das Jobcenter kann dir nichts verbieten, es kann höchstens androhen, Zahlungen zu reduzieren oder einzustellen. Wenn du alles selbst zahlen willst, sollte es kein Problem geben.
Hier muss ein Missverständnis vorliegen. Vielleicht noch mal das Klärende Gespräch suchen und jemanden mitnehmen, der dich berät?

meint Bixie

Hallo (=freundliche Anrede)

Verstehe ich das richtig, daß die KdU nach dem Umzug nicht höher sein werden?

Gruß (= freundliche Verabschiedung)
LeoLo