Genehmigung Renovierung bei Vorkaufsrecht der Stad

Haus mit Vorkaufsrecht der Stadt.

Das Dach ist renovierungsbedürftig, es regnet bereits ins Haus.

Laut Stadt muss zuerst ein KV für die Renovierung vorgelegt werden danach wird entschieden, ob dem neuen Dach zugestimmt werden kann.

Hat die Stadt das Recht, wenn bereits baulich Mängel vorliegen, a) die Maßnahme zuerst zu prüfen und b) u.U. auch die Genehmigung nicht zu erteilen?

Aus dem Vorkaufsrecht ist das m.E. nicht abzuleiten.
Ich denke es handelt sich eher um
http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__14.html oder
http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__144.html

vnA

Ich schließe mich an. Städte und Gemeinden können bei nahezu jedem Gebäude und Grundstück, dass in ihrem Kreis verkauft wird, ein Vorkaufsrecht ausüben. Zum Beispiel, weil ein Gebäude verkauft wird an einer Stelle, an der in Zukunft eine Straße verlaufen muss/soll.

In Notarverträgen steht auch immer drin"…vorbehaltlich des Vorkaufsrechte der Stadt XY…". In der Praxis üben die Städte das Vorkaufsrecht nur sehr selten aus.

Viele Grüße,

Nina

Der Satz steht zwar in jedem Kaufvertrag, daher wird auch immer die sogenannte ‚Negativbescheinigung‘ bei der Gemeinde beantragt, aber, obwohl die Liste sehr lang ist http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__24.html hat die Gemeinde nur bei den allerwenigsten Grundstücken tatsächlich ein Vorkaufsrecht. Und dieses übt sie noch viel seltener aus, da sie kein Geld hat.

vnA