Genehmigung Tagesmutter trotz Rente des Vaters?

Hallo,
unsere Tochter wird im August 1 Jahr alt und ich gehe dann wieder arbeiten. Wir haben bereits eine Tagesmutter gefunden; die Abrechnung soll über das Jugendamt erfolgen. Mein Lebensgefährte ist allerdings dieses Jahr in Rente gegangen. Kann es passieren, daß das Jugendamt darum eine Tagesmutter ablehnt, nach dem Motto: er ist doch den ganzen Tag zuhause, er kann doch aufpassen.
Das wäre schlecht, denn aus gesundheitlichen Gründen (Bypässe, gerade bekommen) sind wir uns nicht sicher, ob er sich den ganzen Tag kümmern kann, was er natürlich gerne machen würde.
Und ich denke, daß andere Lösungen als eine Tagesmutter übers Jugendamt sicherlich teurer wären?

Grüße und vielen Dank für die Antworten
Nicole

Hallo,

grundsätzlich erfüllst du die Vorgabe um eine Tagesmutter „zu bekommen“ in dem du arbeiten gehst -wichtig nur wie lange? Halb-/ oder Ganztags?!

Dass ihr nicht verheiratet seid könnte da auch von Vorteil sein.
Außerdem wenn du das Problem schilderst mit den Bypässen usw. wird jeder JA-Mitarbeiter verstehen dass das Kind dort nicht gut betreut wäre. (Man stelle sich nur mal vor was wäre wenn ihm etwas passiert oder er wieder ins KH muss, davon abgesehen dass er generell nicht so belastbar ist).

Prinzipiell kommt es ein bißchen auch auf die Kulanz des JA an, aber ich denke ihr habt gute Chancen die Finanzierung zu bekommen.

Wichtig ist, sich jetzt schnell mit dem JA in Verbindung zu setzen für die Anträge usw.
Auch wichtig, die Tagesmutter muss eine Pflegeerlaubnis haben sonst ist eine Finanzierung übers JA nicht möglich.

LG
Trashi

Hallo Nicole,

die Zuschüsse für Tagesmütter werden übers Jugendamt der Stadt/des Landkreises geregelt. Das ist in deinem Fall möglicherweise ganz anders als in meinem. Bei unserem Jugendamt ist die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung der Tagesmutterbetreuung, dass beide Elternteile berufstätig, arbeitsuchend, studieren oder in Ausbildung sind. Eine bescheinigte Erkranung und damit Verhinderung für die Betreuung ist auch ein Grund. Allerdings muss das nachgewiesen werden, z.B. durch einen gültigen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitsamtes, das man arbeitsuchend gemeldet ist. Unser jugendamt interessiert es nicht die Bohne, wieviel jeder arbeitet - es geht nur um das „Das“. Ich bin mir auch sehr sicher, dass eine Erkrankung, die verhindert, dass sich ein Elternteil dauerhaft um die Betreuung des Kindes kümmern kann eine Bezuschussung ermöglicht. Aber wie gesagt - das muss natürlich entsprechend belegt werden. Zumindest gibt es auf unserem Antrag das Ankreuzfeld „Krankheit“ mit dem Hinweis auf „Belege sind beizufügen“.

Ich würde dir empfehlen, beim zuständigen Jugendamt nachzufragen. Alles andere wäre Spekulation. Wir wohnen in einem Ort am Rande des Landkreises, im angrenzenden Landkreis sind nicht nur die Formulare völlig anders, sondern auch die Bedingungen und die Zuschüsse in absoluten Zahlen. Und zwischen uns und dem Nachbarlandkreis liegen 3 Kilometer (und 3,50 Euro Förderung pro Stunde Unterschied - zum Glück wohnen wir im „besseren“ Landkreis :wink: ).

Grüße!