Hallo Nicole,
die Zuschüsse für Tagesmütter werden übers Jugendamt der Stadt/des Landkreises geregelt. Das ist in deinem Fall möglicherweise ganz anders als in meinem. Bei unserem Jugendamt ist die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung der Tagesmutterbetreuung, dass beide Elternteile berufstätig, arbeitsuchend, studieren oder in Ausbildung sind. Eine bescheinigte Erkranung und damit Verhinderung für die Betreuung ist auch ein Grund. Allerdings muss das nachgewiesen werden, z.B. durch einen gültigen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitsamtes, das man arbeitsuchend gemeldet ist. Unser jugendamt interessiert es nicht die Bohne, wieviel jeder arbeitet - es geht nur um das „Das“. Ich bin mir auch sehr sicher, dass eine Erkrankung, die verhindert, dass sich ein Elternteil dauerhaft um die Betreuung des Kindes kümmern kann eine Bezuschussung ermöglicht. Aber wie gesagt - das muss natürlich entsprechend belegt werden. Zumindest gibt es auf unserem Antrag das Ankreuzfeld „Krankheit“ mit dem Hinweis auf „Belege sind beizufügen“.
Ich würde dir empfehlen, beim zuständigen Jugendamt nachzufragen. Alles andere wäre Spekulation. Wir wohnen in einem Ort am Rande des Landkreises, im angrenzenden Landkreis sind nicht nur die Formulare völlig anders, sondern auch die Bedingungen und die Zuschüsse in absoluten Zahlen. Und zwischen uns und dem Nachbarlandkreis liegen 3 Kilometer (und 3,50 Euro Förderung pro Stunde Unterschied - zum Glück wohnen wir im „besseren“ Landkreis
).
Grüße!