Hallo ihr lieben Leute,
wir haben vor in der Woche nach Ostern einen Kaminofen zu setzen. Der Bezirksschornsteinfeger war da, hat sich den Aufstellort angeschaut und uns eine mündliche Aufstellgenehmigung erteilt. Gleichzeitig hat er ein Formular „Technische Angaben über Feuerungsanlagen“ dagelassen. Nun bin ich mir unsicher geworden, ob wir denn den Ofen überhaupt selbst aufstellen können und ihn nur abnehmen lassen zu brauchen, oder muss das ein Fachmann machen. Wenn ja, wer macht sowas? Sowas wie einen Kaminsetzer gibt es ja seit Jahren nicht mehr. Wenn wir es selber machen dürfen (mit Hilfe eines Elektrikermeisters und mit Hilfe eines Gas-Wasser-Installateurs) was genau müssen wir beachten?
Und wer kennt sich aus mit dem Ausfüllen des Formulars?
haben wir eine verfahrensfreie Baumaßnahme nach & 50 Abs. 1 LBO, oder ein Kenntnispfichtiges Bauvorhaben nach § 51 LBO? Wir stellen den Kamin dort auf wo bisher ein Gasofen an den Kamin angeschlossen ist, dieser kommt aber nächste Woche weg. Wie weiss ich was für einen Schornstein ich habe (ich tippe ja auf einschalig aus Mauerstein) das Haus ist BJ 1929. Woher weiss ich was für ein Luft-Abgas-System ich habe? Die Lüftungseinrichtung brauch ich ja nicht anzugeben, da der Ofen nur 6,5 kw hat. Art der Feuerstätte ist Bauart 1, selbstschließend, und es handelt sich um einen Zeitbrandofen.
Viele Fragen, aber ich wusste nicht, dass es das Formular gibt, und da ich nicht Zuhause war als der Bezirksschornsteinfeger kam hatte ich auch keine Möglichkeit ihn zu fragen.
Danke Ute