… balkongeländer erneuert
Wir haben unser Balkongeländer ( Privatbesitz )erneuert .Balkon besteht seit 60 Jahren . Er ragt etwa 10cm. über ! das Grundstück des Nachbarn . Dieser meint jetzt der Balkon hänge über seinem Grundstück und will das neue Geländer nicht hinnehmen . Der Balkon wurde nicht verändert , nur ein ordentliches Edelstahlgeländer angebracht .
Jetzt meint er eine Anzeige machen zu wollen !
Ein bestehendes Balkongeländer zu erneuern bedarf doch keiner Genehmigung , ist ja keine bauliche Veränderung . Oder ?