Genehmigung von arbeitgeber für nebengewerbe

hi,
bin arbeitnehmer in einem hotel und möchte ein handwerksähnliches nebengewerbe anmelden (was ich also ausschließlich in meiner freizeit betreibe und keinerlei einfluss auf meine arbeitnehmertätigkeit hat)
brauche ich vor der gewerbeanmeldung eine genehmigung von meinem arbeitgeber?
wenn ja, welche gründe könnte er geltend machen um mir eine genehmigung zu versagen?
wenn nicht, muss ich ihm die gewerbeanmeldung wenigstens anzeigen oder brauch ich da garnichts tun?

danke schonmal für antworten

cu R.T.

Hallo,

du verkaufst deinen Arbeitgeber deine Arbeitskraft.
Da du Vollberuflich bei ihn angestellt bist bedeutet das deine ganze Arbeitskraft (Also die 35-40 Stunden)
Dein Freizeit ist hierfür für deine Privatinteressen, dein Leben und deine Erholung.
Wenn du einen Nebenberuf ausübst bist du eventuell nicht mehr 100% bei der Sache deines Hauptberufes.
Für ein gut gehenden Betrieb mit normal - gut bezahlten beschäftigten ist es schlecht den Arbeitern einen Nebenverdienst zu gestaten. Der Arbeitnemer verliert hier auch Motivationen zu seinen Hauptberuf.
Dein Arbeitgeber hat kein Intersse daran das du Reich wirst, dann kann er kein Motivationsmittel Geld mehr.

Du musst ihn also gute Gründe bieten warum du die Nebentätigkeit ausführen möchtest.

Ein guter Grund ist weil es z.B. dein Hobby ist und du ohne ein Gewerbe hier an Grenzen stösst.
Schlecht ist das Argument, du möchtest etwas Hinzuverdienen, du hast zu wenig Geld.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]