Genehmigungen für Modeboutiqe mit Auschank

Hallo vom Tegernsee,

ich will demnächst mit meinem Merchadising-Store und südlichsten Ableger der sylter SANSIBAR, in neue Räume umziehen. Diese neuen Räumlichkeiten wurden bisher als Bar/Bistro genutzt und haben einen großzügigen Außenbereich, den ich gerne mit Strandkörben u.Ä. bestuhlen möchte. Und da neben der Fashion-Line auch Weine, Grappa und die berühmte Currywurst zur Sansibar gehören, möchte ich diese demnächst auch im Offenausschank bzw. die Currywurst zum Verzehr anbieten. Muß ich nun dafür eine vollständige Gaststättenerlaubnis beantragen, oder gibt es dahingehend eine „kleinere“ Variante? Denn wird der Verkauf der SANSIBAR-Fashion weiterhin mein Kerngeschäft und Umsatzbringer sein.
Vielen Dank an den, der mir da einen Rat geben kann.
Mit sonnigen Grüßen aus Rottach-Egern

Tino Schulz