man nehme bitte an, die Anwohner einer Straße wollen ein Straßenfest veranstalten.
Weiterhin nehme man an, dass dieses Straßenfest am Nachmittag mit Kaffe, Kuchen, Musik und Hüpfburg starte, zu späterer Stunde werden dann Kaffee & Kuchen durch Bier und Grillgut abgelöst. Kaffee, Kuchen, Bier und Grillzeuch kommen von den Anwohnern, es gibt keine gewerblichen Bratereien. Je nach finanziellem Aufwand könnte es im Anschluss eine Umlage unter den Anwohnern geben, jedoch wird nichts verkauft! Die Musik kommt aus einem Radio oder Laptop.
Die Straße liegt in NRW und ist auf einem kurzen Stück (ca. 50 m) öffentlich, im weiteren Verlauf ist sie ein Feldweg, nicht mehr öffentlich, aber trotzdem befahrbar.
Welche Genehmigungen werden benötigt? Muss an die Gema gezahlt werden? Muss noch irgend etwas weitere beachtet werden?
genehmigt werden muß das Ganze von der Gemeinde, dem Ordnungsamt. Sicherlich gebührenpflichtig mit Auflagen.
Die GEMA möchte auch bedient werden (öffentliche Musikdarbietung, egal ob Live oder vom Tonträger).
Der Feldweg wird auch der Gemeinde gehören?
Falls Privatgelände (Ackerweg etc.) muß auch hier die Genehmigung erteilt sein.
Die GEMA möchte auch bedient werden (öffentliche
Musikdarbietung, egal ob Live oder vom Tonträger).
da es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt (so habe ich dsa zumindest verstanden) zweifle ich an, dass das eine öffentliche Darbietung ist. Und http://www.musikrecht-meyer.de/downloads/TW_GEMA_15U…
sieht das auch so.
Gruß
Rübe
da es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt (so habe
ich dsa zumindest verstanden) zweifle ich an, dass das eine
öffentliche Darbietung ist. Und http://www.musikrecht-meyer.de/downloads/TW_GEMA_15U…
sieht das auch so.
hast du auch die Seite bis unten (private Feste) gelesen?
Es ist zu bezweifeln, dass die Strasse (besonders die 50m öffentliche) die nötige Abgeschlossenheit aufweisen.
hast du auch die Seite bis unten (private Feste) gelesen?
Selbstverständlich.
Es ist zu bezweifeln, dass die Strasse (besonders die 50m
öffentliche) die nötige Abgeschlossenheit aufweisen.
Ich sehe da was von ‚hierzu nicht jedermann freien Zugang hat.‘ Und das ließe sich sehr wohl machen, findest Du nicht? Eine Absperrung sollte aber schon vorhanden sein, sonst iost es selbstverständlich öffentlich.
Dass dagegen jemand vorbeilaufen und die Musik auch hören kann, ich unschädlich - sie ist schließlich nicht ‚für ihn bestimmt‘, wie im §15 UrHG Abs.3 (http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html) für ‚öffentlich‘ gefordert.
Und die Nachbarschaft sollte auch nicht zuuuuu groß sein, sonst ist es nichts mit der ‚persönlichen Beziehung‘ der Beteiligten. Auch im Link zu finden.
Aber natürlich schadet es gar nichts, wenn man die Gema fragt.
die Ausführungen helfen schon weiter, aber noch nicht ganz.
Man nehmen an, die Anwohnerschaft betrage 20-30 Personen, es gehe wirklich nur um sämtliche Anwohner einer Straße. Aus dieser Anwohnerschaft hat sich nun eine Person mit dem örtlichen Ordnungsamt in Sachen Genehmigung in Verbindung gesetzt. Die Aussagen des Ordnungsamtes wären:
keine Absperrung notwendig, da es sich um eine Sackgasse handle