Hallo ihr da draußen,
ich bin neu und hoffe alles richtig zu machen.
Wer weiß ob man Genehmigungen braucht um:
-eine Weidehütte für Pferde
-einen Reitplatz mit Beleuchtung
-einen großen Teich
zu bauen?
Vielen Dank im vorraus !
Jurjen
Wer weiß ob man Genehmigungen braucht um:
-eine Weidehütte für Pferde
-einen Reitplatz mit Beleuchtung
-einen großen Teich
zu bauen?
Hallo Jurjen,
die ersten beiden Fragen regeln eventuell die Landesbauordnungen. Die Antwort auf die dritte Frage richtet sich nach dem Landeswassergesetz.
Weitere Gesetze könnten betroffen sein (Naturschutz, Abfall usw.)
Wichtig ist auch ein Blick in den Flächennutzungsplan, oder noch wichtiger, falls vorhanden, in den Bebauungsplan.
Kleiner Tipp: Ein Bundesland in der Vika wirkt manchmal Wunder.
Grüße
Ulf
Hallo Jurjen,
Wer weiß ob man Genehmigungen braucht um:
-eine Weidehütte für Pferde
Ja, man braucht eine Genehmigung.
Man bekommt sie aber innerhalb der Ortslage nur, wenn es sich um eine Dorfmischgebiet entsprechend des Bebauungsplanes handelt.
Im Außenbereich (s. Grenze des Fläöchennutzungsplanes) ist man als Nicht-Vollerwerbslandwirt chancenlos um eine Genehmigung zu bekommen.
-einen Reitplatz mit Beleuchtung
hier gilt das gleiche, wobei eine Reitanlage auch in einem Gewerbegebiet oder Sondergebiet liegen kann.
-einen großen Teich
Was verstehst du unter ‚groß‘?
Das was auf einem normalen Einfamilienbaugrundstück Platz hat, innerhalb der Ortslage liegt und nicht in bestehende Gewässer eingreift, ist ok.
Ansonsten braucht es eine Genehmigung, die man als Privatmann im Außenbereich nicht bekommen wird und die innerhalb der Ortslage nur erteilt werden wird, wenn die Wasserbehörde zustimmt.
Gruß Steffi
Hallo Steffi
Man bekommt sie aber innerhalb der Ortslage nur, wenn es sich
um eine Dorfmischgebiet entsprechend des Bebauungsplanes
handelt.
Im Außenbereich (s. Grenze des Fläöchennutzungsplanes) ist man
als Nicht-Vollerwerbslandwirt chancenlos um eine Genehmigung
zu bekommen.
In einem Gebiet ohne Bebauungsplan, welches faktisch als Dorfgebiet oder als Mischgebiet (Dorf) genutzt wird, oder im Flächennutzungsplan so ausgewiesen ist, besteht auch eine Chance. (§ 5 und 6 BauNVO).
Der Flächennutzungsplan legt nicht die Grenze zum Außenbereich fest. Da gibt es auch neue (Bau-)gebiete.
wobei eine Reitanlage auch in einem
Gewerbegebiet oder Sondergebiet liegen kann.
Das mit dem Gewerbegebiet und dem Sondergebiet stelle ich prinzipiell in Frage. Es sei, entsprechende textliche Festsetzungen sind im Bebauungsplan enthalten. (Dir ist das z.B. mit dem Sondergebiet klar, dass da nicht ein Sondergebiet Handel ausgewiesen sein darf. Nur hast du es so nicht geschrieben).
-einen großen Teich
Was verstehst du unter ‚groß‘?
Das was auf einem normalen Einfamilienbaugrundstück Platz hat,
innerhalb der Ortslage liegt und nicht in bestehende Gewässer
eingreift, ist ok.
Hier antworte ich nicht allgemein. Wenn du mit Gewässer auch das Grundwasser meinst, kann man deine Meinung fast verallgemeinern.
Ansonsten braucht es eine Genehmigung, die man als Privatmann
im Außenbereich nicht bekommen wird und die innerhalb der
Ortslage nur erteilt werden wird, wenn die Wasserbehörde
zustimmt.
Jurjen scheint nach einer größeren Anlage nachgefragt zu haben. Im Sinne der Umsetzung von Ersatzmaßnahmen (Naturschutzrecht) kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Kleingewässer zu schaffen. Für die Pferde wären sie allerdings dann tabu.
Wenn man es richtig angehen möchte, ist meist ein Vorhabensbezogener Bebauungsplan (zahlt Antragsteller) und eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der ortsnahe Außenbereich kann mit Pferdehaltung vom Landschaftsbild und von seinen ökologischen Funktionen oft aufgewertet werden – wenn man denn das Land bekommt.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
In einem Gebiet ohne Bebauungsplan, welches faktisch als
Dorfgebiet oder als Mischgebiet (Dorf) genutzt wird, oder im
Flächennutzungsplan so ausgewiesen ist, besteht auch eine
Chance. (§ 5 und 6 BauNVO).
Stimmt. Die nicht als B-Plan gefaßten Ortsgebiete habe ich unterschlagen.
wobei eine Reitanlage auch in einem
Gewerbegebiet oder Sondergebiet liegen kann.Das mit dem Gewerbegebiet und dem Sondergebiet stelle ich
prinzipiell in Frage. Es sei, entsprechende textliche
Festsetzungen sind im Bebauungsplan enthalten.
Da solche Gebiete meist zusätzliche textliche Festsetzungen haben, hatte ich genau diese im Sinn.
…nicht in bestehende Gewässer eingreift, ist ok.
Wenn du mit Gewässer auch das Grundwasser meinst,
kann man deine Meinung fast verallgemeinern.
Deshalb die Frage nach der Größe. An den meisten Stellen unseres Landes trifft man das Grundwasser nicht schon bei 1m Tiefe an.
Jurjen scheint nach einer größeren Anlage nachgefragt zu haben.
Darum würde ich dazu raten zumindest zur Beratung einen Fachmann hinzuzuziehen, weil für den Nichtfachmann allzuviele gesetzliche Stolpersteine rumliegen, die im schlimmsten Falle viele Kosten nach sich ziehen können. …
Wenn man es richtig angehen möchte, ist meist ein
Vorhabensbezogener Bebauungsplan (zahlt Antragsteller) und
eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
… und das ohne Fachmann nicht geht.
Der ortsnahe Außenbereich kann mit Pferdehaltung vom
Landschaftsbild und von seinen ökologischen Funktionen oft
aufgewertet werden
Kann ja, nur leider sehen das die Behörden oft völlig anders.
– wenn man denn das Land bekommt.
Kriegt man aber nicht, denn Verkäufe landwirtschaftliche Flächen ab 1ha sind genehmigungspflichtig und ein Nicht-Volllandwirt bekommt diese Genehmigung nicht.
Gruß Steffi