Genehmigungsfreies bauen auf gartenland

Guten Tag!

Wir haben innerhalb einer Stadt im Land Brandenburg ein Grundstück gekauft. Auf diesem befindeten sich ein sanierungsbedürftiges Wohnhaus sowie im Hofbereich mehrere Holzschuppen und -gartenlauben. Diese Holzschuppen und -gartenlauben haben wir, da wegen Einsturzgefahr nicht nutzbar, vollständig abgerissen. Hinweis: Für diese Holzbauten liegen keine schriftlichen Genehmigungen vor, jedoch sind sie alle in der Liegenschaftskarte des Kataster- und Vermessungsamtes eingetragen.

Statt dessen haben wir nun im Hofbereich (genau dort, wo sich die alte Laube befand) eine neue Gartenlaube aus Holz aufgestellt. Maße: 3,60x2,50m Abstellraum + 3,60x3,60m überdachte Terrasse --> Gesamt: 22 m² Grundfläche
Abstand zum Nachbar > = 3,0 m wurde eingehalten.

Lt. Flächennutzungsplan ist der vordere Bereich als „Wohnbaufläche“ und der hintere (also der Hofbereich, dort wo sich die neue Gartenlaube befindet) als „Grünfläche, Zweckbestimmung: Gartenland“ ausgewiesen.

Nun erhielten wir Post von der Bauaufsichtsbehörde, in der uns mitgeteilt wurde, dass die Errichtung der Gartenlaube genehmigungspflichtig sei. Wir mögen die Gartenlaube entweder wieder abreißen oder einen Bauantrag stellen, jedoch für einen anderen Standort! „Dem jetzigen Standort kann nicht zugestimmt werden.“ Begründung: „Vorbildwirkung für Folgevorhaben“

Unser Problem: Wir wollen diese Gartenlaube weder abreißen noch an anderer Stelle errichten. Des Weiteren würden die Kosten eines Bauantrages inkl. Architekt und Vermesser weit den Wert der Holzlaube übersteigen.

Nun unsere Fragen:
–> Ist die Errichtung dieser Gartenlaube wirklich genehmigungspflichtig?
–> Welche Bauten bzw. was darf man überhaupt auf „Gartenland“ genehmigungsfrei errichten?
Da mehrere Gespräche mit dem Bauamt ergebnislos verliefen (entweder Abriss oder Bauantrag für andere Stelle - punktum!), bitte ich Euch hiermit um Mithilfe.
Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
C. & J.

Besorge dir als erstes unbedingt dir für eure Region gültige Bauordnung. Diese ist in jedem Bundesland anders. Zusätzlich wird diese durch die örtliche Bausatzung (erhältlich in der Gemeinde, bzw. Stadtverwaltung-Bauamt) der Komune weiter eingeschränkt.
Ich kann jetzt nur für unsere Region sprechen. Da ist selbst für einen sog. Ersatzbau ein Bauantrag notwendig - leider.

Gruß Thomas

Hallo Ihr,

leider kann ich da nicht wirklich weiterhelfen. Bei uns ging es seinerzeit um die Genehmigung eines Behindertenliftes. Dieser konnte ohne Genehmigung nicht erstellt werden (No way). Allerdings war die Baubehörde in diesem Fall (notwendige Anpassung des Wohnraumes für Behinderte) sehr hilfsbereit. Was evtl. hilft: Ein Bauantrag kann unter Umständen auch ohne kostenintensive Leistungen von Architekten etc. erstellt werden. Evtl. akzeptiert das Bauamt auch Skizzen und techn. Zeichnungen vom Hersteller.

Gruss

Rainer

Guten tag
erstma wünsche ich ihnen einen schönen und besinnlichen 4.advent!!!.. leider kann ich ihnen bei den fragen nicht helfen da mein tätigkeitsbereich des baurecht das „genehmigungsverfahren“ nicht beinhaltet

frohe, glückliche und besinnliche weihnachten

gruss mr. smith

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siehe letzte Antwort

Hallo C.&J.

leider ist es so, dass diese Gartenlaube einer Genehmigung bedarf. Wenn es sich aber um eine vom Baumrkt gekaufte handelt, benötigt ihr kein Projekt oder Architekten. Für die einfachen Bauvorhaben sieht der Gesetzgeber keinen bauvolagenberechtigten Entwurfsverfasser vor. Es würde reichen, wenn ihr den Prospekt mit einem statischen Nachweis den Bauvolagen beilegt.
Ohne Katasterauszug kann ich schlecht etwas zum Standort sagen. Auf alle Fälle ist der Flächennutzungsplan nicht geeignet, das Bauvorhaben deswegen abzulehnen. Ich würde euch vorschlagen, stellt den Bauantrag, ihr könnt euch selbst als Entwurfsverfasser eintragen und wartet die Entscheidung ab, gegen die ihr dann ein Widerspruchsrecht habt. Dabei wird das Verwaltungshandeln von der oberen Bauaufsichtsbehörde und später vom Garicht auf Rechtmäßigkeit überprüft. Bei der Streitsumme werden die Kosten sicher auch nicht so hoch.
Leider kenne ich das Verhalten von einigen Behörden, die die Antragsteller einschüchtern und ihre persönlichen Ansichten durchsetzen wollen, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu benennen.

Ich hoffe, ich habe euch etwas weitergeholfen und wünsche schöne Feiertage und ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2010.
Herzliche Grüße
Harald

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hallo,
da sollten Sie bei dem zuständigen bauamt vorsprechen
mfg
walsie