Genehmigungspflicht Durchlauferhitzer

bei uns in der Region brauchen die Durchlauferhitzer eine Genehmigung. Das haben mir die Stadtwerke so mitgeteilt. Ich sollte beim Energieversorger nachfragen. Habe ich gemacht. Bekam heute einen Anruf und eine total patzige Antwort. Angeblich kennt man das auch nicht. Wenn ich es google steht da auch, dass es genehmigungsplichtig je nach Region sein kann. Nur nich nach welcher Rechtsverordnung.

Kann mir jemand die Verodnung nennen, bei der das bei den Ländern geregelt wird?

Tut mir leid, da bin ich leider überfragt. Grüße

Hallo,das tut mir leid, darüber weiß ich nicht Bescheid! Doch ich weiß, dass es Durchlauferhitzer gibt, die man an Wechselstrom ( 220 Volt ) anschließt. Oder aber an Drehstrom, da von sollte man aber als Laie die Finger lassen. Für diese Version, würde ich den örtlichen Elektromeister beauftragen und der kennt sich auch mit den landesüblichen Vorschriften aus. Frdl. Grüße Heinz

Sorry, ich muss gestehen, dass ich noch nicht einmal wusste, dass man in manchen Regionen für die Durchlauferhitzer eine Genehmigung braucht. In meiner Region braucht man scheinbar keine.

Tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen kann.

LG

Hallo,

soviel ich aus einem Forum weiß sind Elektrische Geräte mit über 5,7kw genehmigungspflichtig. Nach welche Verordnung weiß ich nicht.
Ich würde meine Kommunalverwaltung fragen und falls da keine Antwort kommt den Energieversorger über die beabsichtigte Installation informieren und warten was kommt, den dann muss die Bezugsstelle für die Genehmigung genannt werden.

Gruß

allboysz

Wenn Du Dir meine Frage durchliest, siehst Du, dass ich genau das gemacht habe: Meinen Energieversorger gefragt. Ich bat um schriftliche Stellungsnahme. Stattdessen bekam ich einen total patzigen Anruf nach dem Motto: Was geht mich Ihr Durchlauferhitzer an!

(Die regionalen Stadtwerke sagen aber, man braucht eine Genehmigung. Nur wären sie für meinen Bezirk nicht zuständig)

Ich habe Deine Frage durchgelesen, nur solltest Du die Verantwortung wie gesagt Richtung Kommunalverwaltung schieben. Eine Fachfirma sollte Dir hier auch Auskunft geben können. Blätter mal zudem die EnEV durch.

Hallo, Hilfexxxxx,

leider sind Deine Angaben für eine Auskunft sehr spärlich…

Zunächst wäre die Frage, WO der Durchlauferhitzer eingebaut wird. In Deiner Wohnung sollte weniger ein Problem sein als in einer Hausinstallation. Je näher „am Anschluss des Versogers“ desto eher wird er Regeln geben.

Nachdem ich nicht weiß, wo genau Du wohnst, schau doch mal bei der Internetseite Deiner Landesregierung nach. Da gibt es meistens Veröffentlichungshinweise (z.B. in Bayern das Gesetz- und Verordnungblatt).

Es könnte aber auch sein, dass Zweckverbände oder auch die Gemeinde/Stadt von Ihrem Normsetzungsrecht Gebrauch gemacht haben.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

lg

lumini

Das ist ja ein schön blödes Problem. Leider kann ich Dir da gar nicht helfen. Ich würde mich einfach doof stellen, meinen Durchlauferhitzer „schwarz“ laufen lassen und fertig.

Liebe Grüße
Uli

Hallo erst mal

Leider kann ich ihnen auf diese Frage keine Antwort geben.
L.G. Jango

kann leider nicht helfen:
ich würde beim Schornsteinfeger oder bei demjenigen nachfragen, die den Durchlauferhitzer normalerweise anschließen.
Gruß

Hallo Hilfexxxxx, dabei kann ich dir leider nicht helfen.

Gruß hexe1971