Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit

Hallo Experten,

wenn im Arbeitsvertrag steht, dass jede Nebenbeschäftigung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig ist - geht es da auch um unregelmäßige Tätigkeiten ohne Vertrag, bei denen nur ein Resultat bezahlt wird?

Beispiel: Wenn Angestellter A nun zwei Mal im Juni sonntags Kirschen aus dem eigenen Garten an der Straße verkauft - muss das genehmigt werden?
Oder wenn A in seiner Freizeit Bilder malt und ihm jemand eins abkauft? Oder er passt ein paar Mal nachmittags auf das Kind der Nachbarn auf und bekommt Geld dafür? Oder er schickt einen Bericht über sein Vereinsfest an die Lokalzeitung und bekommt Honorar dafür?

Gibt es bei diesen Fällen Unterschiede, muss alles genehmigt werden oder zählt nichts davon als Nebentätigkeit?

Danke und Grüße
Sonja

Hallo Experten,

Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag steht, dass jede Nebenbeschäftigung nur
mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig ist

Wenn da tatsächlich „jede“ steht, dürfte diese Klausel schon von vorneherein bei den allermeisten Beschäftigungen einer gerichtlichen AGB-Kontrolle nicht standhalten und somit unwirksam sein.

  • geht es da auch
    um unregelmäßige Tätigkeiten ohne Vertrag, bei denen nur ein
    Resultat bezahlt wird?

Das ist die falsche Definition. Es geht zuerst mal grundsätzlich um Erwerbstätigkeit - entweder SV-pflichtig oder auf 400€-Basis. Die kann - aber nicht pauschal - evtl. anzeige- oder genehmigungspflichtig sein.

Beispiel: Wenn Angestellter A nun zwei Mal im Juni sonntags
Kirschen aus dem eigenen Garten an der Straße verkauft - muss
das genehmigt werden?

Privatsache

Oder wenn A in seiner Freizeit Bilder malt und ihm jemand eins
abkauft?

Privatsache

Oder er passt ein paar Mal nachmittags auf das Kind
der Nachbarn auf und bekommt Geld dafür?

Nachbarschaftshilfe ist grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit

Oder er schickt einen
Bericht über sein Vereinsfest an die Lokalzeitung und bekommt
Honorar dafür?

Privatsache, solange kein Vertrag mit der Zeitung besteht.

Gibt es bei diesen Fällen Unterschiede, muss alles genehmigt
werden oder zählt nichts davon als Nebentätigkeit?

Nichts von den Beispielen ist mE anzeige- oder genehmigungspflichtige Erwerbstätigkeit

Danke und Grüße

&Tschüß

Sonja

Wolfgang

ergänzende Frage
Hallo,

Wenn da tatsächlich „jede“ steht, dürfte diese Klausel schon
von vorneherein bei den allermeisten Beschäftigungen einer
gerichtlichen AGB-Kontrolle nicht standhalten und somit
unwirksam sein.

Angenommen, da stünde „jede entgeltliche“, was ja keinen großen Unterschied macht …

Privatsache, solange kein Vertrag mit der Zeitung besteht.

Okay, das heißt, so lange kein Vertrag besteht, kann A Leistungen und Produkte verkaufen?

Auch wenn er vielleicht routinemäßig Beiträge über seinen Verein an eine Zeitung verkauft oder jemand/ein Unternehmen immer mal wieder ein Bild von ihm kauft? Habe ich es richtig verstanden, dass es nicht genehmigungspflichtig ist, solange es sich um eine punktuelle Bezahlung für eine konkrete Leistung handelt und keine darüberhinausgehende Übereinkunft besteht?

Danke!
Sonja

Hallo,

Hallo

Okay, das heißt, so lange kein Vertrag besteht, kann A
Leistungen und Produkte verkaufen?

So nicht richtig, da zumindest mißverständlich. Es geht um Erwerbstätigkeit , also den Arbeitnehmerstatus. Dieser kann auch ohne schriftlichen Vertrag gegeben sein, da Arbeitsverträge auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln zu Stande kommen können.
gegeben sein, da f:

Auch wenn er vielleicht routinemäßig Beiträge über seinen
Verein an eine Zeitung verkauft oder jemand/ein Unternehmen
immer mal wieder ein Bild von ihm kauft? Habe ich es richtig
verstanden, dass es nicht genehmigungspflichtig ist, solange
es sich um eine punktuelle Bezahlung für eine konkrete
Leistung handelt und keine darüberhinausgehende Übereinkunft
besteht?

Nicht ganz, es kommt auf die Art der Tätigkeit an, die bezahlt wird. Handelt es sich um Tätigkeiten, die üblicherweise nur in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden, kann diese Tätigkeit von einer (rechtlich zulässigen) Klausel im Arbeitsvertrag durchaus erfasst werden.

Danke!
Sonja

&Tschüß
Wolfgang