Hallo Experten,
wenn im Arbeitsvertrag steht, dass jede Nebenbeschäftigung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig ist - geht es da auch um unregelmäßige Tätigkeiten ohne Vertrag, bei denen nur ein Resultat bezahlt wird?
Beispiel: Wenn Angestellter A nun zwei Mal im Juni sonntags Kirschen aus dem eigenen Garten an der Straße verkauft - muss das genehmigt werden?
Oder wenn A in seiner Freizeit Bilder malt und ihm jemand eins abkauft? Oder er passt ein paar Mal nachmittags auf das Kind der Nachbarn auf und bekommt Geld dafür? Oder er schickt einen Bericht über sein Vereinsfest an die Lokalzeitung und bekommt Honorar dafür?
Gibt es bei diesen Fällen Unterschiede, muss alles genehmigt werden oder zählt nichts davon als Nebentätigkeit?
Danke und Grüße
Sonja