Genemigungen f.Handel m. verpackten Lebensmitteln

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Mir kam gerade eine Idee. Und darum diese Frage:
Wenn ich verpackte Lebensmittel einkaufe z.B. Tee o. Kekse, Kaffee o. Süssigkeiten usw. in einen (Präsent)Korb packe und dann wieder verkaufe gibt es da Bestimmungen die ich beachten muß ?
Handele momentan eher mit Geschenkartikeln, dachte aber gerade an eine Sortimentserweiterung.

Danke Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,

meines Wissens nach muss in Deinem Gewerbeschein stehen - Einzelandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art - dann darfst Du mit allem erlaubten handeln, auch mit verpackten Lebensmitteln.

Gruss
Nähnadel

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