Hallo Forum,
ein geschäftsführender Gesellschafter GF1 hat fristgerecht gekündigt.
Nach dem Ausscheiden des GF aus dem Unternehmen wurde vereinbart, dass die Entlastung des GF und die Generalquittung zusammen mit dem Jahresabschluss (Bilanz) erteilt wird.
Ein weiterer noch tätiger geschäftsführender Gesellschafter GF2 stellt für die Erteilung der Generalquittung nun die Forderung, dass GF1 seine Anteile am Unternehmen zum Verkauf anbieten soll.
GF2 will GF1 also keine Generalquittung erteilen,wenn GF1 siene Anteile nicht zum Verkauf anbietet.
Ist so etwas zulässig? Das scheint mir doch Erpressung zu sein?
An welche Bedingungen kann eine Generalquittung oder Entlastung gebunden sein?
Grüße
Andreas