hallo
ich habe heute eine wohnung besichtigt…dabei hat mir die junge dame(nicht vermieterin), den mietvertrag gegeben.
hab diesen kurz überflogen und bin dabei auf folgende klausel gestoßen
ich zitiere:
der zylinder am türschloss darf seitens des mieters nicht ausgewechselt werden, da die angemietete räumlichkeit bei eventuellen notfällen dem eigentümer zugänglich sein müssen.
das problem ist, das diese junge dame mir sagte, dass die hausverwaltung einen generalschlüssel besitzt.
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die dürfen ja keinen generalschlüssel zu den mitwohnungen/meiner mietwohnung besitzen oder?
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was würde passieren wenn ich so einen vertrag unterschreibe und dann doch den zylinder austausche?
zu 2. so eine klausel ist doch bestimmt nicht gültig, weil sie doch gegen das mietrecht verstoßt