Was kann man tun, wenn man eine Beschwerde eingereicht hat bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft, gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft (vorher gab es eine Anzeige, die die Staatsanwaltschaft eingestellt hat)und die Generalstaatsanwaltschaft seit einem Jahr nicht mehr reagiert und auch auf höflich angefragte (schriftliche) Sachstandanfragen nicht reagiert und rein gar nichts weiter passiert in der angezeigten Sache…während das Opfer der Straftat darunter leidet und der Täter weiter ungestraft frei herum läuft und dieselben Taten weiter begeht an anderen Opfern ? Inzwischen ist die Generalstaatsanwaltschaft mehrfach höflich angeschrieben und angerufen worden, aber nix passiert.
Servus, Sunny-Lee
hast du denn gar keine Antwort erhalten?
Also, bei mir war das eine Frage von 6 Wochen.
Ich bin kein Jurist. Ich habe ja eine ähnliche Anfrage gestellt, zu der ich aber bis jetzt noch keine antwort erhalten habe.
Mein Vorschlag wäre, wenn eine weitere schriftliche Anfrage bei der Generalstaatsanwaltschaft nichts nützt, dich ans OLG oder ans Justizministerium zu wenden.
Das Aktenzeichen deiner Beschwerde wird dir die Generalstaatsanwaltschaft ja wohl mitteilen können.
Ansonsten hilft nur ein Anwalt und eine Untätigkeitsklage (falls möglich).
Viel Glück
Manu
Hallo,
solch ein Verhalten ist(leider)gängige Praxis bei einigen Behörden. Ich habe bei solch einem Verhalten gute Erfahrungen mit den Petitionsausschüssen des Bundes- bzw. der Landtage gemacht. Ich würde in deinem fiktiven Fall an den Petitionsausschuss des betreffenden Landtages schreiben und sie bitten, der Behörde so „Beine zu machen“, dass sie die Anfrage beantwortet.
Gruss
Iru
Straftat Mitte März 2010, Anzeige ebenfalls, Strafantrag abgelehnt im Mai.Beschwerde bei der Generalstaatsanwatschaft im Juni 2010. Nix passiert. Dezember 2010 bei Ge-Staatsa. angerufen. Versprochen worden, dass im Januar 2011 der Fall bearbeitet wird. Nix passiert bis März 2011. Sachstandanfrage gemacht im April 2011. Keine Reaktion bis heute de 17.Juni 2011!