Hallo,
also das geht ja hier reichlich drunter und drüber. Das mit dem Parlament oder Parlement vergisst Du am besten ganz - das Parlement von Paris spielte zwar bei der Vorgeschichte der Revolution eine gewisse Rolle (es forderte eine Vetorecht über die königlichen Dekrete), aber bei den Parlements des Ancien Régimes handelte es sich um Gerichtshöfe, nicht um Volksvertretungen.
„Wegen der Finanzkrise“ - genauer: auf Drängen Jacques Neckers, der 1788 erneut zum Finanzminister berufen wurde (er war es bereits 1777-81) berief Ludwig XVI. am 08.08.1788 die Generalstände ein. Das letzte Mal zuvor war 1614 gewesen. Der dritte Stand sollte dabei (auf Drängen Neckers) ebenso viele Abgeordnete entsenden wie Adel und Geistlichkeit zusammen - es sollten 621 Abgeordnete des 3. Standes werden. Diese wurden von lokalen Wahlmännergremien ernannt, die wiederum von allen männlichen Steuerzahlern über 27 Jahre gewählt wurden. Derselbe Personenkreis war auch wählbar. Eine Ausnahme galt allerdings für die Stadt Paris, wo als Qualifikation eine Kopfsteuer von mindestens 6 Livres galt, was zur Radikalisierung der dadurch ausgeschlossenen Pariser Sansculotten führen sollte. Trotzdem - es handelte sich mitnichten um eine reine „Notabelnversammlung“.
Diese Versamlung der Generalstände wird als „Assemblée Nationale“, Nationalversammlung, bezeichnet. Sie tagte vom 03.05.1789 bis zum 30.09.1791. Sie erarbeite die Verfassung von 1790 und erzwang am 13.09.1791 (nach dem vereitelten Fluchtversuch Ludwigs vom 20.06.1791) die Zustimmung des Königs zur Verfassung. Diese „konstituierende Nationalversammlung“ löste sich selbst auf, um von der nach der neuen Verfassung gewählten „gesetzgebenden Versammlung“ abgelöst zu werden, die sich einen Tag später, am 01.10.1791 konstituierte und wiederum am 21.09.1792 durch den Nationalkonvent abgelöst wurde.
Freundliche Grüße,
Ralf