Generalstände in der französischen Revolution

Hallo,

ich befasse mich gerade mit der französischen Revolution für eine Klausur.
Nun bin ich auf folgende Frage gestoßen… : (folgende Informationen sind aus meinem Geschichtsbuch)

Wegen der Finanzkrise bzw. um eine gemeinsame Lösung dafür zu erarbeiten, beruft Ludwid XVI. eine Notabelnversammlung sein. An dieser nehmen teil : Vetreter der höheren Geistlichkeit, des Hofadels, der obersten Gerichtshöfe, der Provinzialstände und der Stadtmagistrate.
Diese jedoch entschließt sich, keine eignen Reformen zu erarbeiten, sondern schlägt vor, Generalstände einzuberufen.
Aber warum?

Wieso geben diese Leute Verantwortung ab? Profitieren sie davon?

Würde mich freuen, wenn mir jemand eine kurze Antwort darauf geben könnte! Vielen Dank schon mal!

Palindrom

Wegen der Finanzkrise bzw. um eine gemeinsame Lösung dafür zu
erarbeiten, beruft Ludwid XVI. eine Notabelnversammlung sein.
An dieser nehmen teil : Vetreter der höheren Geistlichkeit,
des Hofadels, der obersten Gerichtshöfe, der Provinzialstände
und der Stadtmagistrate.
Diese jedoch entschließt sich, keine eignen Reformen zu
erarbeiten, sondern schlägt vor, Generalstände einzuberufen.
Aber warum?

Wieso geben diese Leute Verantwortung ab? Profitieren sie
davon?

Hallo Palindrom,

also wenn das so im Geschichtsbuch steht, dürfte es wahrscheinlich nicht stimmen. Durch Recherche im Internet bin ich auf folgendes gestossen. Es ist nicht so, dass sich die Notabelnversammlung entschließt keine Reformen zu erarbeiten. Sie einigten sich auf Reformen die sie dem Parlament veruschten aufzudrängen, welches ebenjene jedoch ablehnte. Deswegen scheiterte die Notabelnversammlung und die Generalstände musste einberufen werden.
Ich hoffe das hilft so weiter.

Phipz

Hallo Phips,

welches Parlament meinst Du?

Gruß,
Andreas

Sry, gemeint war natürlich Parlement. owT
owT.

Hallo,
also das geht ja hier reichlich drunter und drüber. Das mit dem Parlament oder Parlement vergisst Du am besten ganz - das Parlement von Paris spielte zwar bei der Vorgeschichte der Revolution eine gewisse Rolle (es forderte eine Vetorecht über die königlichen Dekrete), aber bei den Parlements des Ancien Régimes handelte es sich um Gerichtshöfe, nicht um Volksvertretungen.

„Wegen der Finanzkrise“ - genauer: auf Drängen Jacques Neckers, der 1788 erneut zum Finanzminister berufen wurde (er war es bereits 1777-81) berief Ludwig XVI. am 08.08.1788 die Generalstände ein. Das letzte Mal zuvor war 1614 gewesen. Der dritte Stand sollte dabei (auf Drängen Neckers) ebenso viele Abgeordnete entsenden wie Adel und Geistlichkeit zusammen - es sollten 621 Abgeordnete des 3. Standes werden. Diese wurden von lokalen Wahlmännergremien ernannt, die wiederum von allen männlichen Steuerzahlern über 27 Jahre gewählt wurden. Derselbe Personenkreis war auch wählbar. Eine Ausnahme galt allerdings für die Stadt Paris, wo als Qualifikation eine Kopfsteuer von mindestens 6 Livres galt, was zur Radikalisierung der dadurch ausgeschlossenen Pariser Sansculotten führen sollte. Trotzdem - es handelte sich mitnichten um eine reine „Notabelnversammlung“.

Diese Versamlung der Generalstände wird als „Assemblée Nationale“, Nationalversammlung, bezeichnet. Sie tagte vom 03.05.1789 bis zum 30.09.1791. Sie erarbeite die Verfassung von 1790 und erzwang am 13.09.1791 (nach dem vereitelten Fluchtversuch Ludwigs vom 20.06.1791) die Zustimmung des Königs zur Verfassung. Diese „konstituierende Nationalversammlung“ löste sich selbst auf, um von der nach der neuen Verfassung gewählten „gesetzgebenden Versammlung“ abgelöst zu werden, die sich einen Tag später, am 01.10.1791 konstituierte und wiederum am 21.09.1792 durch den Nationalkonvent abgelöst wurde.

Freundliche Grüße,
Ralf

Zusatz
Eine ‚Assemblée des notables‘, bestehend aus 146 hohen Geistlichen (Erzbischöfen und Bischöfen), Adeligen, den Generalprokuratoren der Parlements und hohen städtischen Beamten wurde am 22.02.1787 auf Betreiben von Neckers Nachfolger und Vorgänger Charles Alexandre de Calonne in Versailles einberufen, um Calonnes Steuerreform zur Haushaltssanierung abzusegnen und damit für die Öffentlichkeit zu legitimieren. Ihre Weigerung führte zur Auflösung durch den König ( nicht Selbstauflösung) bereits am 17.05.1787. Der wesentliche Streitpunkt dabei war die zumindest teilweise Aufhebung der Steuerfreiheit von Adel und Klerus, zu der sich die Mehrheit der Notabeln (insbesondere die Vertreter der Parlements) nicht bereit finden wollten. Ohne diese war eine Haushaltssanierung nicht möglich, der Staatsbankrott unvermeibar.

Es war Neckers Politik, die Aufhebung der Steuerfreiheit durch die Generalstände durchzusetzen. Um dort eine Mehrheit zu gewährleisten, setzte er sich für die doppelte Anzahl von Repräsentanten des 3. Standes sowie für eine gemeinsame Abstimmung (nicht nach Ständen getrennt) ein - nur so konnten die adligen und klerikalen ‚Steuerverweigerer‘ überstimmt werden.

Ralf

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Lob
Hallo Ralf,

so ganz schlau werde ich aus Dir nicht. Hier eine Spitzenantwort (* dafür), unten ein Verweis auf eine Propagandaseite. Oder kann man über Ereigniss von vor über 200 Jahren besser „sine ira et studio“ schreiben?

Gruß,
Andreas

Ich danke euch für die Antworten!!
Das macht auf jeden Fall mehr Sinn, als das was in meinem Geschichtsbuch steht. (Obwohl ich das schon komisch finde…)