Hallo,
mal angenommen, A lässt in einer Fachwerkstatt bei B, sein Getriebe wechseln. A kriegt ein generalüberholtes Austauschgetriebe mit Rechnung und Garantie(sagen wir mal 12Monate und 100.00km). B baut das überholte Austauschgetriebe auch ein.
A ist aufgefallen, dass das Getriebe immernoch nicht störungsfrei funktioniert. A geht zu B um es checken zu lassen. B sagt ihm, dass das normal ist. A ist bis jetzt nur 2000km gefahren.
A geht jetzt zu C, einem anderen Spezialisten. C sagt ihm, dass, sagen wir mal, die Dichtung im Schieberkasten ausgetauscht werden muss.
C sagt auch zu A, dass A bei B keinen Garantiefall in Anspruch nehmen kann.
Welche Rechte hat A jetzt gegenüber B?