mal angenommen, A lässt in einer Fachwerkstatt bei B, sein Getriebe wechseln. A kriegt ein generalüberholtes Austauschgetriebe mit Rechnung und Garantie(sagen wir mal 12Monate und 100.00km). B baut das überholte Austauschgetriebe auch ein.
A ist aufgefallen, dass das Getriebe immernoch nicht störungsfrei funktioniert. A geht zu B um es checken zu lassen. B sagt ihm, dass das normal ist. A ist bis jetzt nur 2000km gefahren.
A geht jetzt zu C, einem anderen Spezialisten. C sagt ihm, dass, sagen wir mal, die Dichtung im Schieberkasten ausgetauscht werden muss.
C sagt auch zu A, dass A bei B keinen Garantiefall in Anspruch nehmen kann.
würde sagen: wenn wirklich was kaputt ist dann kann A zu B gehen und eine nachbesserung verlangen. ist ja nicht durch verschleiss kaputt gegangen und noch in der gesetzlichen gewährleistungszeit. B darf dann 2 mal versuchen nachzubessern, dann kann A ihm das getriebe wieder zurückgeben oder ähnliches…
C ist eventuell befangen weil er es dann reparieren kann…
also sollte es ein unabhängiger beurteilen…
was ist denn die störung?
MfG
Das Ganze ist zu fiktiv und lässt sich so nicht beantworten.
Ich würde A empfehlen sich von einem unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen ein Gutachten erstellen zu lassen das auch vor Gericht als Beweismittel gilt.
Sollte das ein Gewährleistungsfall sein, dann am schnellsten Weg zu einem Rechtsanwalt um die Klage einzureichen, damit die Fristen nicht verstreichen.
MfG
Tiefenbacher