Generalunternehmer baut nicht nach Vertrag. Welche Konsequenzen?

Hallo,

Person A beauftragt Generalunternehmer B mit dem Bau eines Gebäudes.
Im Vertrag ist alles geregelt, unter anderem das Erdarbeiten gem. Bodengutachten auszuführen sind und ein Vlies eingebaut werden muss.

Was passiert, bzw. welche Ansprüche hat A wenn sich nach Fertigstellung des Gebäudes herausstellt, dass das gem. Bodengutachten empfohlende und vertraglich vereinbarte Vlies nicht eingebaut wurde.
Nachträglich einbauen nicht möglich. Gebäude abreißen und neu aufbauen wohl unverhältnismäßig?!

Danke

Hallo,

richtig (zumindest, wenn das fehlende Vlies nicht die Haltbarkeit und Nutzbarkeit des Gebäudes substantiell beeinträchtigt). Also muß man sich irgendwie auf einen Betrag einigen. Je nachdem, in welcher Größenordnung man sich da bewegt, kann es sich schon lohnen, einen Gutachter zu beauftragen.

Gruß
C.

A wird mit einem Fünfzeiler in einem Internetforum keine geeignete Antwort finden, A kann nur hoffen, dass B gegen behördliche Auflagen verstoßen hat, gegen das Baurecht des Bundeslandes oder Regelungen in der jeweiligen Kommune.
Ansonsten müsste A, der ja irgendwann einmal das Gebäude nutzen will, mit B einen Vergleich anstreben. A sollte sich bewusst sein, dass er bei einem gerichtlich erzwungenem Abriss ggf. nur ein Grundstück mit Bautschutt haben wird, weil B sich ggf. in den Konkurs flüchtet. A sollte sich auch im Klaren sein, dass sich ein Rechtsstreit über Jahre hinziehen könnte und enorme wirtschaftliche Nachteile für ihn entstehen.
Nur B oder ein Gutachter können wissen, ob es Alternativen zum Abriss gibt. A sollte auch den Nutzern des Forums erklären, welche Nachteile dadurch entstehen, dass das Vlies nicht eingebaut wurde.

Neben den beiden Antworten habe ich noch die Frage: Wo war der Bauüberwacher?

weshalb?

es kommt auf den entstandenen und zu erwartenden schaden und die dauerhafte nutzbarkeit an.

die unverhältnismäßigkeit wird danach bestimmt, und völlig unabhängig vom verursacher.
und danach richtet sich auch die vorgehensweise.

etwas sorge bereitet

das lässt darauf schließen, dass es nicht unbedingt nach technischen anforderungen und bautechnischen regelungen erforderlich ist.
das bedeutet, dass die eigentliche geschuldete leistung nicht bezahlt werden muss und darüber hinaus gehende forderungen sehr gut begründet sein müssen. läuft auf kulanz und vergleich hinaus.

pasquino