Hallo,
Person A beauftragt Generalunternehmer B mit dem Bau eines Gebäudes.
Im Vertrag ist alles geregelt, unter anderem das Erdarbeiten gem. Bodengutachten auszuführen sind und ein Vlies eingebaut werden muss.
Was passiert, bzw. welche Ansprüche hat A wenn sich nach Fertigstellung des Gebäudes herausstellt, dass das gem. Bodengutachten empfohlende und vertraglich vereinbarte Vlies nicht eingebaut wurde.
Nachträglich einbauen nicht möglich. Gebäude abreißen und neu aufbauen wohl unverhältnismäßig?!
Danke