Wir hatten vor kurzem Generalversammlung von unserem Verein.
Dort wurde uns vom Vorstand mitgeteilt, dass Keine Einladungen mehr (Generalversammlung, Feste, Mitteilungen) per Post an die Mitglieder gesendet werden.
Es wird nur noch in Zeitung, Vereins Homepage und Socialnetwork inseriert.
Ist das Zulässig? Darf mein Verein Nur noch über Zeitung, Homepage und Facebook zur Generalversammlung einladen?
Hallo,
ohne einen Blick in die Vereinssatzung kann ich diese Frage nicht beantworten. Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins und wird in der Regel auf einer Mitgliederversammlung beschlossen.
Wenn dort steht:" über die Form der Einladung zur Generalversammlung bestimmt der Vorstand" ist das rechtens. Ankündigungen und sonstige Mitteilungen müssen eigentlich nicht per Post erfolgen, es sei denn die Satzung sagt etwas anderes.
Steht in der Satzung aber die Einladung erfolgt schriftlich so gehen die Gerichte in Deutschland von einer persönlichen Einladung per Briefpost aus. Gestritten wird noch, ob die Einladung per E-Mail erfolgen darf.