Generalvollmacht

Hallo,
Meine Mutter ist kürzlich 90 Jahre alt geworden, ich bin als einziges der Kinder am Wohnort geblieben und kümmere mich um sie, obwohl sie noch sehr rüstig ist. Ich mache die Buchhaltung, finanziellen Kram usw., habe auch Kontovollmacht. Ihre Kräfte lassen jetzt doch allmählich nach, ich muss mehr und mehr Erledigungen übernehmen und habe überlegt, ob es nicht gescheiter wäre, wenn sie mir eine Generalvollmacht ausstellt, damit ich auch, falls sie, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr dazu in der Lage sein sollte, ohne Probleme alles regeln kann.

Ist das richtig gedacht? Und wo bekomme ich das entsprechende Formular?

Grüße,
Eva

Hallo

gehe damit auf jeden Fall zum Notar.
Mit einer notariellen Vollmacht hast Du später keine Probleme bei Bank, Krankenkasse, Behörden usw.
Das ist auch nicht so teuer und lohnt sich.
Gegebenenfalls kannst Du(Deine Oma) die Vollmacht auch um eine Vorsorgevollmacht ergänzen.

Gruß Andreas

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Laß Dir am Besten auch eine Betreuungvollmacht geben, damit Du hinterher nicht doch noch Probleme bekommst. Das Thema ist sehr umfangreich, deshalb empfehle ich Dir, spreche mit einem Notar, Anwalt oder informiere Dich vorab über das Web zu diesem Thema. Unter dem o.a. Stichwort findest zB bei google eine Menge Links. Fast jedes Bundesland bietet zusätzlich kostenlose Broschüren dazu (kürzlich habe ich welche von NRW angefordert und bekommen, obwohl ich nicht in NRW lebe - übrigens eine sehr gute Info!)

Bei einer Generalvollmacht könnte es ggf. Probleme geben, wenn weitere potentielle Erben existieren - Du könntest in den Geruch der Erbschleicherei kommen. Lasse Dich auch zu diesem Thema beraten.

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Hallo Eva,
es ist ganz sicher eine gute Idee, die Erledigungen, die Du auch jetzt schon für Deine Mutter machst, in einen rechtlich unbedenklichen Rahmen zu bringen. Den beiden, die vor mir geantwortet haben, kann ich nur zustimmen: Geht zum Notar, das ist für Euch beide sicherer.
Ich möchte Euch aber auf folgendes hinweisen: Mit einer Generalvollmacht liefert Deine Mutter sich und ihre finanziellen Verhältnisse Dir voll aus. Du kannst - sollte Deine Mutter nicht mehr widersprechen können - über Deine Mutter und ihr Vermögen nach Deinem Gusto verfügen. Das ist natürlich auch etwas kritisch.
Außerdem ist es rein rechtlich für Dich nicht mehr möglich, die Vollmacht zurückzugeben, sollte Deine Mutter dann nicht mehr geschäftsfähig sein.
Ich arbeite in einem Betreuungsverein und wir haben immer wieder mit Fällen zu tun, in denen Vollmachten mißbraucht, das heißt nicht zum Wohle der Vollmachtgeber verwendet werden. Teilweise wirklich ganz üble Sachen. Deshalb sehe ich die Bevollmächtigung vielleicht auch etwas „überkritisch“.
Bei der Einrichtung einer Betreuung (kann durch Betreuungsverfügung geregelt werden) ist der Betreuer (also Du) dem Wohl und den Wünschen des Betroffenen verpflichtet und wird auch vom Vormundschaftsgericht überprüft und entlastet. Wäre evt. eine gute Alternative.
Falls Du spezielle Fragen hast, mail mich an.
Oder noch besser: Lass Dich von einem Betreuungsverein vor Ort (jeder Kreis hat einen) beraten. Beides, Betreuungsverfügung und Generalvollmacht, hat Vor- und Nachteile.
Viele Grüße! Tine

Hallo Eva,
es ist ganz sicher eine gute Idee, die Erledigungen, die Du
auch jetzt schon für Deine Mutter machst, in einen rechtlich
unbedenklichen Rahmen zu bringen. Den beiden, die vor mir
geantwortet haben, kann ich nur zustimmen: Geht zum Notar, das
ist für Euch beide sicherer.

Hi, Tine!
Vielen Dank für deine mail, dass war sehr hilfreich!

Ich habe mich lange vor dieser Sache mit Vollmachten gedrückt, eben weil es da viele böse Geschichten gibt, mich aber nun doch entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen. Meine Geschwister sind unterrichtet, und für meine Mutter und mich habe ich einen Termin bei einem Notar ausgemacht, vorerst zu einem beratenden Gespräch.

Vielen Dank auch an die anderen, die auf meine Frage geantwortet haben (falls sie zufällig bis hierhin vordringen :smile:!

Freundliche Grüße,
Eva