angenommen, jemand hat ein geschäft, wird zum pflegefall und wird in absehbarer zeit sterben.
da er sich kaum noch auf den beinen halten kann, ist es ihm unmöglich, sein geschäft weiterzuführen.
um das ganze abzuwickeln (kündigungen usw.) braucht die familie doch sicher eine vollmacht?
kann die auf mehrere personen lauten?
und vollmacht worüber? die firma oder die person?
also z.b.:
„hiermit bevollmächtige ich frau x, wohnhaft in y, sowie herrn a, wohnhaft in b, die firma f in allen angelegenheiten gegenüber privatpersonen, behörden und unternehmen zu vertreten.
die vollmacht ist auf unbestimmte zeit gültig und kann von mir jederzeit widerrufen werden.“
gerade wenn ein Gewerbe in eine Vollmachtserteilung hineinspielt muss man ganz, ganz dringend zu fachlicher Beratung im konkreten Einzelfall durch einen Anwaltskollegen/einen Notar und ggf. sogar einen Steuerberater raten, um die Sache wasserdicht zu bekommen, und eine nicht erwünschte Haftung der Bevollmächtigten auszuschließen.
Die Vollmacht selbst kann dann durchaus auf mehrere Personen aufgeteilt werden, die ggf. auch nur mit Mehrheitsbeschluss entscheiden können. Daher bei der Realisierung immer daran denken, dass in diesem Fall eine ungerade Anzahl benötigt wird!
Man unterstellt den Juristen ja immer, dass sie nicht rechnen können, und ich hatte in der Tat schon eine Vorsorgevollmacht eines Notars auf dem Tisch, in der zwei Bevollmächtigte berufen wurden, bei denen dann im Zweifel der Mehrheitsbeschluss entscheiden sollte. Klingt lustig, kann aber im Falle des Falles dramatische Folgen haben.