Liebe/-r Experte/-in,
ich muß Sie noch einmal belästigen und zwar geht es um die Frage, kann ich bei meiner notariellen Generalvollmacht eine weitere Person selber mit Unterschrift dazu eintragen, oder ist das nur von einem Notar gültig?
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Mark
Da eine Vollmacht in der Regel keiner bestimmten Form bedarf, wäre auch eine Änderung gültig. A b e r (!): Wenn die Vollmacht für Immobiliengeschäfte Verwendung finden soll, dann müßte die Unterschrift unter der Änderung neu beglaubigt werden. Auch Banken etc. fordern oft eine Beglaubigung, auch bei Handelsregistereintragungen, Gesellschafterversammlungen o.ä. gilt dieses.
H.G.