Hallo.
Nehmen wir mal an jmd. hat eine Generalvollmacht für seinen Vater, der durch einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, zu schreiben und seine Dinge selbst zu regeln.
Die Vollmacht ist über jeden Verdacht erhaben, die Unterschriften wurden beim Amtsgericht beglaubigt und der medizinische Teil reicht für Operationsgenehmigungen, Einweisung ins Heim etc.
Der finanzielle Teil ist genauso ausführlich geregelt und bevollmächtigt zu allen denkbaren Finanzgeschäften usw.
Um über die Bankkonten wirklich zu verfügen, um Überweisungen zu tätigen, Krankenhaus- und Heimunterbringung zu bezahlen, veranstalten die Banken einen Affentanz:
Alle Banken sagen: Es ist ein Problem, dass bei uns nicht das bankeigenes Bevollmächtigungsformular vorliegt.
Bank A sagt: Wir schicken Ihnen auf den Namen Ihres Vaters eine neue Geheimzahl zu. Die können Sie dann aus dem Briefkasten holen und am Bankautomaten nutzen. Dann gibt er das vorausgefüllte bankinterne Formular mit und sagt: Wenn hier ihr Vater einen Kringel macht (vielleicht meint er:"oder Sie?!) ist doch alles klar.
Bank B sagt: Probieren Sie von Ihren Vater eine Unterschrift zu bekommen…
Bank C sagt: Alles erst an die Zentrale schicken, obwohl das Original vorliegt, man höre dann später weiteres. Bei der Filiale hat man sich selbstverständlich ausgewiesen. Zwei Wochen später muss man zur weiteren Bearbeitung seine Unterschrift per Postidentverfahren beglaubigen lassen.
Gibt es einen Anspruch, dass man mit einer gültigen Vollmacht kurzfristig über die Bankverbindung des Vollmachtgeber verfügen kann?
Scheitert das ganze daran, dass man am Bankschalter nur mit subalternen Ahnungslosen in Verbindung kommt?
Fragende Grüße n.